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Natura 2000 im Wald - Was lebt den da? Exkursion an die Götzinger Ache

10.05.2019

Derzeit finden an der Götzinger Ache Kartierungen als ein Verfahrensschritt zur Erstellung eines Managementplans für das FFH-Gebiet statt. Die Kreisgruppe Traunstein des BUND Naturschutz in Bayern e.V. war neugierig und wollte hinter die Kulissen schauen: Wie läuft eine solche Kartierung ab und welche Bedeutung hat Natura 2000 im Wald und für die Waldbewirtschaftung überhaupt? Diesen Einblick konnten wir auf einer Exkursion gewinnen, die wir in Zusammenarbeit mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein veranstaltet haben.

 

Als kompetente Ansprech- und Diskussionspartner begleiteten uns Klaus Wilm, zuständig für den Fachvollzug Natura 2000 und Gebietsbetreuer Wald am AELF Traunstein, Hans Münch vom „Regionalen Kartierteam Oberbayern“ und Revierförster Max Poschner. Über 30 Interessierte, überwiegend Grundeigentümer im FFH-Gebiet, nahmen die Gelegenheit wahr, sich aus erster Hand zu informieren.

 

Zu Beginn der Exkursion erklärte Herr Münch den Ablauf bei der Erstellung eines Managementplans. Die Kartierung und anschließende Bewertung sind dabei der erste Schritt. Der Entwurf des Managementplans wird veröffentlicht und an einem „Runden Tisch“ diskutiert, bevor er beschlossen und für die Behörden bindend wird.

 

Ziel der Kartierung ist es, innerhalb der bereits vor Jahren festgelegten Grenzen des FFH-Gebietes die in der FFH-Richtline wie in einem Katalog aufgeführten Lebensraumtypen zu erkennen und von „sonstigem Lebensraum“ zu trennen. Im Exkursionsgebiet ist dies insbesondere die Weichholzaue mit Eschen und Erlen als Hauptbaumarten. Für jeden Lebensraumtyp im Wald ist in den Kartieranleitungen festgelegt, welche Baumarten und Bodenvegetation hierfür typisch sind. Nur wenn diese Arten einen hinreichend hohen Anteil an der Vegetation haben, wird eine Fläche als Lebensraumtyp eingestuft. Teilweise müssen darüber hinaus noch weitere Kriterien erfüllt sein, in der Weichholzaue z.B. regelmäßige Überflutungen oder ein stark schwankender Grundwasserspiegel. Alle übrigen Flächen sind „sonstiger Lebensraum“ innerhalb des FFH-Gebietes, die nicht weiter betrachtet und bewertet werden. Es geht bei der Kartierung also nicht darum, einzelne Exemplare seltener Arten zu finden und daraus einen Schutzstatus einer Fläche abzuleiten. Die Kartierung soll vielmehr Flächen mit Lebensraumtypen ausweisen, die einen möglichst natürlichen Zustand aufweisen.

 

Bei der Bewertung der Flächen kommen weitere Merkmale in Betracht, im Wald zum Beispiel die Altersstruktur, die Anzahl an Biotopbäumen oder die Menge an Totholz pro Hektar. Auch die Bewertung erfolgt wieder anhand von festgelegten Kriterien. Aus dieser Bewertung werden bei der Erstellung des Managementplans Empfehlungen abgeleitet, wie die örtliche Situation verbessert werden kann. Diese Empfehlungen sind für die Behörden verbindlich, d.h. der zuständige Förster muss über Förderung und Beratung der Waldbesitzer auf ihre Umsetzung hinwirken. Für den privaten Waldbesitzer sind sie aber eben nur eine Empfehlung und keine Vorschrift.

 

Die Ausweisung einer Waldfläche im FFH-Gebiet als Lebensraumtyp verhindert nicht ihre Bewirtschaftung. Die Erhaltung und Aufwertung von Lebensräumen in unserer Kulturlandschaft ist in vielen Fällen nur durch Bewirtschaftung möglich. Die einzige durch die Ausweisung begründete Einschränkung stellt das Verschlechterungsverbot dar: Durch die Bewirtschaftung darf nicht aktiv die Qualität der Lebensraumtypen beeinträchtigt werden. Das Verschlechterungsverbot gilt aber nur für den Lebensraumtyp innerhalb des FFH-Gebietes als Ganzes. Eventuell kann eine Maßnahme auf einer Teilfläche auf einer anderen Teilfläche innerhalb des FFH-Gebietes kompensiert werden, z.B. durch Aufwertung eines „sonstigen Lebensraums“ zu einem Lebensraumtyp.

 

Ein weitergehender Schutzstatus auf einer Fläche kann sich natürlich aus anderen Rechtsvorschriften ergeben, z. B. dem Schutz von Biotopen nach §30 BNatSchG1 oder §23 BayNatSchG2 ergeben. Dieser Schutzstatus besteht dann aber unabhängig von der Ausweisung als Lebensraumtyp.

 

Aus Sicht des BUND Naturschutz bleibt also klar festzuhalten, dass die Ausweisung von Flächen im Privatwald als Lebensraumtyp kein scharfes Schwert ist, mit dem sich einzelne Maßnahmen verhindern lassen. Umso wichtiger ist es, zu einem guten Dialog mit allen Beteiligten zu kommen und ein Bewusstsein zu schaffen, dass die Ausweisung als Lebensraumtyp eine Aufwertung einer Fläche bedeutet. Wenn Teilnehmer der Exkursion berichteten, dass sie aufgrund der Lage im FFH-Gebiet von ihrer Bank keinen Kredit auf ein Grundstück mehr bekamen, so zeigt dies, dass ein Umdenken in weiten Teilen unserer Gesellschaft notwendig ist.

 

Die Entscheidungen bei der Festlegung der Grenzen des FFH-Gebietes sind heute teilweise kaum nachvollziehbar, wenn man sich vor Ort im Gelände befindet. Die Diskussion mit den Teilnehmern hat außerdem gezeigt, wie sehr uns der mangelnde Dialog mit den Grundeigentümern bei der Ausweisung der FFH-Gebiete darüber hinaus in der praktischen Umsetzung behindert. Misstrauen, Vorbehalte und das Gefühl, sich mit vollendeten Tatsachen konfrontiert zu sehen, sind leider verbreitet, helfen der Natur aber nicht. Die Kreisgruppe Traunstein des BUND Naturschutz begrüßt daher alle Schritte zu einem offenen und sachlichen Dialog mit dem Ziel der Erhaltung und Verbesserung unserer wertvollen Lebensräume und ihres Artenspektrums.

 


1 Bundesnaturschutzgesetz

2 Bayerisches Naturschutzgesetz