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Heckenpflege

Hecken erfüllen vielfältige Funktionen. So dienen sie der Gliederung der Landschaft, als Erosionsschutz, haben einen positiven Einfluss auf den Wasserhaushalt oder sind wichtige Bestandteile für eine Biotopvernetzung. Dank ihres mehrschichtigen Aufbaus beherbergen sie eine große Artenvielfalt und sind für viele Tierarten Lebensraum; etwa als Winterquartier, Versteck, Nahrungsraum oder Revier. Gerade in Wohngebieten ist es aber manchmal unerlässlich, Hecken zurückzuschneiden, wenn sie über Grundstücksgrenzen ragen. Bei diesem „Auf den Stock setzen“ muss behutsames Vorgehen aber oberste Priorität sein.

Wichtig ist, das mit dem Beginn der Vegetationszeit ein dichtes Astwerk mit Blättern und Blüten für Vögel und Insekten zur Verfügung steht – sei es zur Fortpflanzung, zum Brüten oder für die Nahrungssuche. Auch für bodenlebende Tiere wie Amphibien oder Igel ist ein schützendes Gehölz erforderlich. Zentral ist daher, dass Hecken bzw. Feldgehölzstrukturen nicht komplett entfernt werden, sondern abschnittsweise auf den Stock gesetzt werden. Nicht selten orientieren sich die Pflegemaßnahmen aber eher an pragmatischeren Aspekten, denn flächiges auf den Stock setzen spart Arbeit und somit Kosten.

Aus diesem Grund weist der BUND Naturschutz auf einige wichtige Aspekte bei der Gehölzpflege hin:

  • Der Grundsatz bei der Heckenpflege muss „so wenig wie möglich, so viel wie nötig“ lauten
  • Noch schonender als das behutsame „auf den Stock setzen“ ist die Entnahme von Einzelgehölzen oder ein Zurückschneiden von Rändern und Kronen
  • Wertvolle große Bäume und Sträucher sollten stehen bleiben (gerade solche Gehölze, die ein geringes Potenzial zum Wiederaustrieb besitzen)
  • Stellenweise Totholzstrukturen erhalten, z. B. als Nistgelegenheiten für Wildbienen und andere Insekten, Fledermäuse und Vögel
  • Ein Teil des Schnittgutes sollte als Reisighaufen am Standort verbleiben und kann so gleich ein Winterquartier für Arten wie Igel oder Amphibien bilden

Vor dem Schnitt muss immer geklärt werden, ob die Hecke als Biotop ausgewiesen oder in einem Schutzgebiet liegt und besonderen Schutz-Bestimmungen unterliegt. Bei Privathecken ist dies normalerweise nicht der Fall, auf öffentlichem Grund muss dies die Kommune aber zwingend beachten.

Wenn diese Hinweise berücksichtigt werden und die Heckenpflege nur abschnittsweise oder an Einzelgehölzen erfolgt, kann sie auch naturschutzfachliche Kriterien erfüllen.