Tiefen Geothermie im Landkreis Traunstein
Die guten geologischen Bedingungen für die "Tiefe Geothermie" im Landkreis machen die Energieerzeugung durch diese Technik attraktiv. Bereits zwei Anlagen stehen im Landkreis und weitere drei sind geplant. Doch was genau bedeutet tiefe Geothermie? Und wie kann sie bei uns in der Region besonders umweltfreundlich nutzbar gemacht werden?
Die Tiefe Geothermie nutzt in Südbayern ein Grundwasservorkommen im sog. Malmkarst, der in unserer Region in etwa 4000 bis 4500 m unter der Erdoberfläche angetroffen wird. Die Temperatur des Grundwassers liegt hier in der Regel oberhalb 100 ° C.
Es müssen mindestens 2 Bohrungen gesetzt werden, eines zur Wasserentnahme und eines zur Reinjektion. Um eine thermische Beeinflussung zu vemeiden, muss der Abstand der beiden Bohrungen mindestens 2 km betragen. Die Laufzeit von Geothermiekraftwerken liegt bei 30-50 Jahren.
In Traunreut und in Kirchweidach bestehen bereits zwei Anlagen, in Kirchweidach wird nur Wärme gewonnen, hier gibt es noch kein Stromkraftwerk, in Traunreut arbeitet ein gemischtes Kraftwerk, das Strom und Wärme erzeugt.
Im Landkreis werden aktuell drei weitere Geothermieanlagen geplant:
in Litzlwalchen bei Nußdorf (durch Geoenergie Bayern) geplant derzeit für die Stromerzeugung, Wärmenutzung mit Fernwärmenetzen nach Traunstein oder Traunreut im Gespräch.
in Kirchanschöring (derzeit läuft hier eine Machbarkeitsstudie): Auf jeden Fall sollen hier Wärme und Strom gewonnen werden, ein Regionalwerk zur interkommunalen Vernetzung ist geplant
und in Haus bei Taching durch die Törring GmbH & Co KG, derzeit nur Stromgewinnung geplant
Es handelt sich bei allen Anlagen um hydrothermale Anlagen, dabei soll heißes Tiefenwasser zur Energiegewinnung genutzt werden. Generell sollte nach Ansicht des BUND Naturschutz der Schwerpunkt auf der Wärmenutzung liegen, denn der Wirkungsgrad bei der Stromerzeugung liegt bei nur 10-15%.
Der Bund Naturschutz begrüßt grundsätzlich einen Energiemix aus erneuerbaren Energien zur Deckung des Strom- und Wärmebedarfes im Landkreis, dazu gehört auch die Geothermie.
Generell ist aber jede Errichtung und jeder Betrieb einer Produktionsanlage für EE mit Eingriffen in die Umwelt und schädlichen Auswirkungen auf den Naturhaushalt verbunden, seien es Wasserkraftanlagen, PV-Anlagen, Windräder, Biogasanlagen oder Geothermieanlagen.
Aus diesem Grund ist es für den BN wichtig, die Eingriffe so gering wie möglich zu halten, sie so gut wie möglich zu kompensieren und einen möglichst großen Wirkungsgrad zu erzielen.
Geothermieanlagen sind grundlastfähig und können Kohle- und Atomkraftwerke gut ersetzen. Trotzdem sind diese Anlagen vergleichsweise teuer, die Produktionskosten für den Strom sind etwa vier mal so hoch als bei Wind- und PV-Anlagen. Um Strom und Wärme nutzen zu können, sind Fernwärmenetze notwendig, die aufwändig sind und sich nur in dicht besiedelten Gebieten lohnen.
Die Sinnhaftigkeit eines Geothermieprojektes ist gegeben, wenn auch die Erdwärme in Fern- oder Nahwärmenetzen genutzt werden kann. Jedes Projekt der hydrothermalen Tiefengeothermie sollte mit einem (kommunalen oder regionalen) Wärmenutzungskonzept verbunden sein, wie es das Regionalwerk Chiemgau-Rupertiwinkel plant.
Abzulehnen sind Überlegungen von Kommunen, Gewerbegebiete und Baugebiete an geplanten Förderstellen neu auszuweisen, um die Abnahme von Wärme zu ermöglichen. Geothermie darf nicht die Begründung für neuen Flächenverbrauch sein.
Wenn im Rahmen hydrothermaler Projekte ausreichende Temperaturen und Fördermengen vorliegen, ist auch eine Stromerzeugung sinnvoll. Hierbei muss die Stromerzeugung aus Tiefengeothermie aber deutlich über dem Eigenstromverbrauch insbesondere für den Pumpenbetrieb liegen. Der Eigenstrombedarf von Geothermieanlagen liegt bei 25-30% des erzeugten Stromes. Die Gesamtenergiebilanz inklusive des Energieaufwandes für die Herstellung der Anlagen sollte eine energetische Amortisation unter 5 Jahren aufweisen.
Aufgrund der notwendigen Bohrungen in mehreren Kilometern Tiefe besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Grundwassergefährdung oder sogar einer Gefährdung von Trinkwasservorkommen.
Da zur Kühlung während der Bohrung Grundwasser entnommen werden muss, ist auf eine nachhaltige Sicherung und Schonung von Grundwasservorkommen zu achten.
Wird anschließend statt der Wärmeeinspeisung in ein Fernwärmenetz die Abwärme zur Erzielung eines hohen Stromwirkungsgrades mittels Kühlturm abgegeben, werden große Mengen an Wasser (Hunderttausende Kubikmeter pro Jahr) zur Verdunstung benötigt, was eher abzulehnen ist.
Hierzu ist es erforderlich, eine nachhaltige Wasserbereitstellung zu sichern. Wenn diese aufgrund der Grundwasserverhältnisse nicht gegeben ist, kommen Projekte der Tiefengeothermie nicht in Frage.
Ein Nachteil bei der Kühlung über Grundwasser-Kühltürme ist eine intensive Nebelbildung.
Eine Alternative wären Trockenkühltürme, die jedoch mit höheren Abwärmetemperaturen den Wirkungsgrad der Stromerzeugung wiederum verschlechtern und daher abzulehnen sind.
Das Verschlechterungsverbot nach EU-Wasserrahmenrichtlinie ist auf jeden Fall zu beachten. Aus Gründen der Beweissicherung sollte frühzeitig ein angepasstes Grundwassermonitoring durchgeführt werden. Ebenso ist Seismizität mit Personen- oder Sachschäden durch Voruntersuchungen und begleitende Untersuchungen auszuschließen.
Geothermieanlagen sind grundsätzlich privilegiert und brauchen keinen Bebauungsplan. Die Bebauung erfolgt nach BauGB (Baugenehmigung) und die Bohrung nach Bergrecht.
Die Kommunen und die Verbände sind bei der Genehmigung außen vor. Der BUND Naturschutz fordert, sämtliche Planungen und Konzepte der Tiefengeothermie einer umfassenden Untersuchung auf mögliche Umweltauswirkungen im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen.
Der Bund Naturschutz hat bisher für keine der geplanten Kraftwerke Unterlagen erhalten, die uns eine Klärung der oben angesprochenen Fragen und damit eine abschließende Stellungnahme ermöglichen. Wir werden aber zu gegebener Zeit die konkreten Vorhaben einzeln prüfen und uns in einer Stellungnahme dazu äußern.