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Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel

Am 18. April 2004 trat eine neue Regelung in Kraft, die die Hersteller verpflichtet, alle nach diesem Zeitpunkt hergestellte Lebens- und Futtermittel mit einer gentechnischen Kontamination von über 0,9% Anteil mit einem Hinweis auf der Zutatenliste oder der Speisekarte zu versehen.


Die Kennzeichnung sieht folgendermaßen aus:
Es muß in normaler Schriftgröße der Zusatz "gentechnisch verändert" oder "aus gentechnisch veränderten Zutaten hergestellt" vorhanden sein. Der Verbraucher muß also in Zukunft genau hinsehen.
 
Vorsicht geboten ist besonders bei:

  • Cornflakes (aus Genmais)
  • Brötchen, Kuchen, Keks (aus Gensoja-Mehl, mit Gen-Sojalezithin)
  • Weizenbier (mit GV-Hefe)
  • Milchprodukte mit GV-Michsäurebakterien
  • pflanzliche Öle und Fette (mit Gen-Soja-Zusätzen)
  • Für Landwirte : GV-Futtermittel (z.B. Maiskleber und Sojaschrot)

Nicht für alle oben aufgeführten Beispiele sind Produkte auf dem deutschen Markt, aber die neue Kennzeichnungsregelung gilt auch in anderen EU-Ländern. Also ist auch im Urlaub Vorsicht geboten!
 
Wir können den Vormarsch der Gentechnik auch in unserer bayerischen Landwirtschaft nur dann aufhalten, wenn wir als Verbraucher gentechnisch veränderte Lebensmittel strikt ablehnen!