Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel
Am 18. April 2004 trat eine neue Regelung in Kraft, die die Hersteller verpflichtet, alle nach diesem Zeitpunkt hergestellte Lebens- und Futtermittel mit einer gentechnischen Kontamination von über 0,9% Anteil mit einem Hinweis auf der Zutatenliste oder der Speisekarte zu versehen.
Die Kennzeichnung sieht folgendermaßen aus:
Es muß in normaler Schriftgröße der Zusatz "gentechnisch verändert" oder "aus gentechnisch veränderten Zutaten hergestellt" vorhanden sein. Der Verbraucher muß also in Zukunft genau hinsehen.
Vorsicht geboten ist besonders bei:
- Cornflakes (aus Genmais)
- Brötchen, Kuchen, Keks (aus Gensoja-Mehl, mit Gen-Sojalezithin)
- Weizenbier (mit GV-Hefe)
- Milchprodukte mit GV-Michsäurebakterien
- pflanzliche Öle und Fette (mit Gen-Soja-Zusätzen)
- Für Landwirte : GV-Futtermittel (z.B. Maiskleber und Sojaschrot)
Nicht für alle oben aufgeführten Beispiele sind Produkte auf dem deutschen Markt, aber die neue Kennzeichnungsregelung gilt auch in anderen EU-Ländern. Also ist auch im Urlaub Vorsicht geboten!
Wir können den Vormarsch der Gentechnik auch in unserer bayerischen Landwirtschaft nur dann aufhalten, wenn wir als Verbraucher gentechnisch veränderte Lebensmittel strikt ablehnen!