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Förderung von Tiefengrundwasser bleibt umstritten

Jährlich bis zu 1,59 Millionen Kubikmeter Grundwasser möchte die Adelholzner Alpenquellen GmbH aus dann sechs Brunnen im Bergener Moos für die Getränkeherstellung, als Prozesswasser und für die Trinkwasserversorgung von Teilen der Gemeinde Bergen fördern. Die Kreisgruppe Traunstein des BUND Naturschutz steht dem weiterhin kritisch gegenüber. Sie fordert die Klärung offener Fragen und eine Trennung von privatwirtschaftlichen Interessen und öffentlicher Versorgung auch bei der Gestattung der Entnahme.

Jährlich bis zu 1,59 Millionen Kubikmeter Grundwasser möchte die Adelholzner Alpenquellen GmbH aus dann sechs Brunnen im Bergener Moos für die Getränkeherstellung, als Prozesswasser und für die Trinkwasserversorgung von Teilen der Gemeinde Bergen fördern. Für die Kreisgruppe Traunstein des BUND Naturschutz bleiben in dem Antrag wichtige Fragen offen und Widersprüche nicht aufgelöst. Sie fordert weitere Klärungen und eine klare Trennung von privatwirtschaftlichen Interessen und öffentlicher Versorgung auch bei der Gestattung der Entnahme.

1,59 Millionen Kubikmeter, das sind rund 500 Füllungen des Sportbeckens im Traunsteiner Freibad mit 50 mal 25 Metern und 2,50 Meter Wassertiefe. Oder eben rund zwei Füllungen pro Werktag. In den Antragsunterlagen finden sich Modellrechnungen, die belegen sollen, dass genügend Grundwasser im Bereich des Weißachentals gebildet würde. Wieviel davon aber den Grundwasserkörper unter dem Bergener Moos tatsächlich durchströmt und wo die entnommene Menge am Ende fehlt – diese Fragen bleiben aus Sicht der Kreisgruppe unbeantwortet, die daher weitere Abklärungen durch eine neutrale Stelle fordert.

Altersbestimmungen des geförderten Wassers weisen auf ein Alter von mehreren Jahrzehnten hin. Nach dem einschlägigen Merkblatt des Landesamts für Umwelt ist das Wasser daher (zumindest anteilig) als Tiefengrundwasser einzuordnen. In den Antragsunterlagen wird dies verneint, das Wasser nehme am natürlichen Wasserkreislauf teil. Die Kreisgruppe fordert in ihrer Stellungnahme, der Einordnung des Landesamts zu folgen und dementsprechend die strikten Regeln für den schonenden Umgang mit dieser besonders wertvollen Wasserressource und die Regeln, die sich das Landratsamt Traunstein für die Entnahme von Tiefengrundwasser selbst gegeben hat, in dem Verfahren konsequent anzuwenden.

Tiefengrundwasser liegt vor, wenn das Grundwasser natürlicherweise nur langsam am aktuellen Wasserkreislauf teilnimmt, aufgrund
   • einer mächtigen Überdeckung durch eine gering durchlässige Schicht oder
   • einer in der Tiefe geringeren Durchlässigkeit durch einen signifikanten Wechsel innerhalb eines Grundwasserstockwerks oder
   • einer großen Mächtigkeit des Grundwasserstockwerks.
Da es sehr empfindlich gegenüber Eingriffen ist, unterliegen sein Schutz und seine Bewirtschaf-
tung besonderen Anforderungen. Wird es zu Tage gefördert, kommt es allmählich zu einem Zufluss von jüngerem Grundwasser, das sich schnell regeneriert. Die natürliche Beschaffenheit des Grundwassers verändert sich. Schadstoffe können ins Tiefengrundwasser gelangen und sind dort kaum mehr zu entfernen.
Bayerisches Landesamt für Umwelt – Merkblatt Nr. 1.4/6
Tiefengrundwasser – Vorkommen, Schutz und Bewirtschaftung langsam regenerierender Grundwassersysteme

Mit nur einer Gestattung gleichzeitig die Entnahme für die privatwirtschaftliche Getränkeherstellung und die öffentliche Trinkwasserversorgung zu regeln ist in den Augen der Kreisgruppe ein klarer Sündenfall. Insbesondere widerspricht dies dem politischen Wunsch des Vorrangs der öffentlichen Versorgung, wie ihn der bayerische Landtag bereits 1994 und jüngst der bayerische Umweltminister klar formuliert haben. Die Kreisgruppe fordert, das Verfahren aufzutrennen und die Entnahme für die Getränkeherstellung getrennt von der öffentlichen Versorgung zu regeln. In diesem Zusammenhang fordert sie auch eine Nebenbestimmung der Gestattung, nach der die täglichen Entnahmemengen aus den einzelnen Brunnen für die Fachbehörden und Verbände zugänglich sein müssen. Die privatwirtschaftliche Nutzung des Allgemeingutes Grundwasser muss Mindestanforderungen an Transparenz genügen, wie sie jedem Wasserversorger auferlegt sind.

Alle Prognosen über die künftige Entwicklung der Niederschläge und des Landschaftswasserhaushaltes weisen auf große Unsicherheiten hin. Die Kreisgruppe fordert aus diesem Grund, angesichts der offenen Fragen aus dem gestellten Antrag und der vagen Aussagen über den Verbrauch und die Gewinnung von Prozesswasser über das Jahr 2035 hinaus, eine eventuelle Gestattung nur bis 2035 zu befristen und nachfolgende Entnahmen in einem neuen Verfahren zu bewerten.

Unabhängig von dem gestellten Antrag fordert die Kreisgruppe Traunstein die Gemeinde Bergen zu verstärkten Anstrengungen auf, ihre kommunale Pflichtaufgabe der öffentlichen Trinkwasserversorgung aller Ortsteile in Eigenregie und, auch was die Versorgungssicherheit betrifft, unabhängig von einem privaten Wasserversorger zu erfüllen.