Traunsteins Gewässer und die Wasserrahmenrichtlinie
Seit 20 Jahren soll die EU Richtlinie 2000/60/EG (besser bekannt als Wasserrahmenrichtlinie) dafür sorgen, dass unsere Gewässer einen guten Zustand erreichen. Wir sind schon viele Schritte in die richtige Richtung gegangen, aber noch lange nicht angekommen. Eine kurze Zusammenfassung der Hintergründe und Arbeiten der BUND Naturschutz Kreisgruppe Traunstein.
Zwanzig Jahre sind seit der Verabschiedung der EU Richtlinie 2000/60/EG – „Ordnungsrahmen für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ vergangen. Das Ziel, alle Gewässer in der EU bis 2015 in einen guten Zustand zu bringen, wurde klar verfehlt und darüber, wie weit man auf dem Weg dorthin gekommen ist, gibt es sehr unterschiedliche Urteile. Klar dürfte aber sein, dass wir ohne die Vorgaben dieser Richtlinie noch viel weniger vorangekommen wären und so endete die Überprüfung 2019 auch jüngst mit einem klaren Bekenntnis der EU zu der Wasserrahmenrichtline (WRRL).
Welche Ziele setzt die Richtlinie?
Die Nachfrage nach Wasser in ausreichender Menge und angemessener Güte steigt permanent. Um dem dadurch entstehenden Nutzungsdruck, der fortschreitenden naturfernen Umgestaltung der Gewässer und der Gefahr einer Übernutzung zu begegnen, formuliert die EU folgende Ziele für die Wasserwirtschaft:
Die Einzugsgebiete fast aller großen Flüsse in Europa erstrecken sich über mehrere Staaten. Dies gilt ganz besonders für die Donau, in deren Einzugsbereich der Landkreis Traunstein liegt. Der Gewässerschutz soll nicht länger an Verwaltungs- oder Staatsgrenzen halt machen, sondern ganze Flussgebiete in ihren natürlichen Grenzen betrachten. Er soll auch nicht länger isoliert als rein ökologisches oder technisches Problem behandelt werden sondern diese und die damit verbundenen ökonomischen und sozialen Fragen gemeinsam lösen.
Grundwasser, Flüsse und Seen und zugehörige, auf das Wasser bezogene Ökosysteme an Land wie Auen, sollen als Einheit gesehen werden und einen „guten Zustand“ erreichen und bewahren. Eine Verschlechterung ihres Zustandes soll verhindert werden.
Die Ressource Wasser soll nachhaltig bewirtschaftet werden um auch späteren Generationen zur Verfügung zu stehen.
Die Öffentlichkeit soll an den getroffenen Maßnahmen beteiligt werden.
Für die Umsetzung der Richtlinie wurde ein Fristenkonzept erstellt. Wichtige Meilensteine waren:
die Umsetzung in nationales Recht bis Ende 2003
eine Bestandsaufnahme aller Gewässer bis Ende 2004
der Aufbau eines Messnetzes für ein Gewässermonitoring bis Ende 2006
die Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen mit Maßnahmenprogrammen bis Ende 2009
die schrittweise Erreichung eines guten Gewässerzustands in allen Gewässern in sechsjährigen Bewirtschaftungsphasen bis Ende 2015 bzw. 2021
Was bedeutet "guter Zustand"?
Der angestrebte „gute Zustand“ wird anhand einer Reihe von vorgegebenen Kriterien bewertet. Dazu gehören für Bäche, Flüsse und Seen ihr chemischer Zustand, ihre ökologischen Merkmale und ihre Gestalt. Für das Grundwasser werden der chemische und der mengenmäßige Zustand untersucht.
Der chemische Zustand wird ermittelt, indem die Konzentration einer Reihe von europaweit festgelegten Schadstoffen bestimmt wird. Werden jeweils festgelegte Grenzwerte unterboten, ist ein „guter chemischer Zustand“ erreicht.
Für das Grundwasser gilt zusätzlich, dass die elektrische Leitfähigkeit nicht beeinträchtigt wird, dass vom Grundwasser keine Verschlechterung der ökologischen und chemischen Qualität der Oberflächengewässer ausgeht und dass die vom Grundwasser abhängigen Ökosysteme an Land nicht geschädigt werden.
Der ökologische Zustand eines Gewässers wird anhand der vorkommenden Arten an Fauna (also Fische und wirbellose Tiere wie Insektenlarven) sowie Flora (also Plankton und Wasserpflanzen) ermittelt. Außerdem werden die Wasserbeschaffenheit, das Aussehen und der technische Zustand von Gewässerbett, Ufer und Aue sowie weitere Parameter beurteilt. Ein „guter ökologischer Zustand” ist dann erreicht, wenn sich die Zusammensetzung der vier Qualitätskomponenten Fische, wirbellose Tiere, Plankton und Wasserpflanzen nur geringfügig von der natürlichen Situation ohne menschliche Eingriffe unterscheidet.
Für künstliche oder erheblich veränderte Gewässer gilt als Qualitätsziel nicht der „gute ökologische Zustand“, sondern das „gute ökologische Potenzial“. Dieses Potenzial wird ermittelt, indem man alle menschlichen Einflüsse identifiziert, die sich entfernen lassen ohne dadurch die vorgesehene Nutzung des Gewässers zu verhindern. Eine Trinkwassertalsperre muss beispielsweise weiter aufgestaut bleiben, damit sie ihren Zweck erfüllt – es macht keinen Sinn, sie wieder zu einem Fließgewässer zurückzubauen. Die Talsperre könnte aber so verändert werden, dass sie möglichst weitgehend einem natürlichen See entspricht und damit ihr ökologisches Potenzial ausschöpft.
Der mengenmäßige Zustand des Grundwassers kann beeinträchtigt werden durch Entnahmen für die Versorgung mit Trinkwasser oder Brauchwasser für Gewerbe, für die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen, aber auch durch Grundwasserabsenkungen bei der Gewinnung von Steinen und Erden oder zur Entwässerung. Um das Risiko einer Übernutzung abzuschätzen, werden die Neubildung und die bekannten Entnahmen verglichen. Ein „mengenmäßig guter Zustand“ liegt vor, wenn die Gesamtentnahme kleiner als 10% der Neubildung ist (oder eine konkrete Bilanzberechnung vorliegt, die eine Übernutzung ausschließt).
Welche Maßnahmen sind vorgesehen?
Um die gesteckten Ziele zu erreichen, verpflichtet die Richtlinie alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, ihre natürlichen Gewässer zu erhalten und belastete Gewässer zu sanieren. Dazu müssen die Mitgliedstaaten, ihre Flusseinzugsgebiete analysieren und Umweltziele für Oberflächengewässer und Grundwasser aufstellen sowie ein geeignetes Netz von Messstellen zur Überwachung errichten. Sie müssen aber auch Bewirtschaftungspläne samt Maßnahmenprogrammen unter Einbeziehung der Öffentlichkeit aufzustellen und zyklisch, alle 6 Jahre überarbeiten. Diese beschreiben z.B. Maßnahmen
zur Vermeidung bzw. Reduzierung der Gewässerverschmutzung
zur Erhaltung oder Verbesserung von Wasserhaushalt, Morphologie und Durchgängigkeit zur Sicherung der Lebensgrundlagen der Gewässerfauna und -flora
zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines den natürlichen Verhältnissen nahekommenden Bestandes von Wasserpflanzen, Gewässerkleintieren und Fischen
zu Schutz und Verbesserung des Grundwassers als nachhaltig nutzbare Wasserressource hinsichtlich Menge und Qualität
Wo stehen wir heute?
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) hat 2018 eine Zwischenbilanz gezogen.
Die Ausgangslage für die neue Bewirtschaftungsperiode bis 2027 lässt deutschlandweit und auch im Einzugsbereich der Donau, zu dem der Landkreis Traunstein gehört, noch viel Verbesserungsbedarf erkennen:
Nur 7,9 % der insgesamt rund 9.800 Oberflächenwasserkörper wiesen einen guten ökologischen Zustand nur 0,3 % einen sehr guten ökologischen Zustand. Bei uns im Landkreis sind das z.B. nur die obersten Abschnitte der Bäche.
Im Einzugsgebiet der Donau werden auch 2021 fast 60% der Gewässer noch keinen guten Zustand erreicht haben.
Der chemische Zustand aller Oberflächengewässer war aufgrund der Belastung mit allgegenwärtigen Schadstoffen wie Quecksilber und PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) als „nicht gut“ zu bewerten. Neben Schwermetallen und PAKs sorgen auch Arzneimittelrückstände und Mikroplastik für eine Belastung der Gewässer. Auch für alle Seen und Flusswasserkörper im Landkreis Traunstein ist die Zielerreichung für den chemischen Zustand bis 2027 unwahrscheinlich.
Nur 63,7 % der Grundwasserkörper in Deutschland erreichten einen guten chemischen Zustand. Hauptursache für die Zielverfehlung bei den übrigen Grundwasserkörpern waren zu hohe Nitratkonzentrationen und steigende Nährstoffgehalte. Im Einzugsbereich der Donau werden auch 2021 für etwa ein Viertel der Grundwasserkörper die Ziele nicht erreicht.
Im Einzugsbereich der Donau waren bis 2021 für 490 Gewässer Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur geplant, 2018 wurden an über 70% der Gewässer noch keine Maßnahmen begonnen. Im Landkreis Traunstein wurden jedoch an der Alz, an der Götzinger Achen und an der Traun schon etliche Maßnahmen umgesetzt.
Bayernweit fehlen aber noch viele Maßnahmen zur Entwicklung der Auen und zum Anschluss der Seitenarme und Altgewässer.
Zur Verbesserung der Durchgängigkeit waren für 436 Gewässer im Einzugsbereich der Donau Maßnahmen vorgesehen, von denen 2018 über 70% noch nicht begonnen waren. Auch im Landkreis Traunsein ist die Durchgängigkeit der Fließgewässerkörper an vielen Stellen nicht oder nur eingeschränkt gegeben, wie z.B. an der Weißen Traun, an der Götzinger Achen oder am Höllenbach. Neben dem Bau von Umgehungsgerinnen und Fischtreppen ist auch der Rückbau von nicht mehr benötigten Querbauwerken dringend nötig. Um auch in Zeiten des Klimawandels für die Gewässerfauna gute Lebensbedingungen zu erhalten, muss eine ausreichende Restwassermenge an allen Gewässern mit Ausleitungsstrecken gewährleistet sein.
Defizite bestehen auch bei der Verbesserung des Wasserhaushalts. Von den Maßnahmen an 190 Gewässern im Einzugsbereich der Donau war 2018 an über 85% der Gewässer noch keine Maßnahme begonnen.
Zur dringend nötigen Reduzierung der Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft wurden an 88 Oberflächengewässern und 59 Grundwasserkörpern im Einzugsbereich der Donau Maßnahmen vorgesehen und alle zumindest begonnen. Eine bessere Zusammenarbeit von Landwirtschaft und Wasserwirtschaft ist hier dringend erforderlich, insbesondere bei der Umsetzung der seit Jahren vom BN geforderten Vorgaben zur Einhaltung von Gewässerrandstreifen.
Der Bund Naturschutz Traunstein wird sich auch in Zukunft für die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie einsetzen und Maßnahmen der Wasserwirtschaft, der Landwirtschaft und der Kommunen zur Verbesserung des Zustandes unserer Gewässer fordern und kritisch begleiten.
Das Bayerische Landesamt für Umwelt bietet eine auf einer Anzahl von Seiten in seinem Internetauftritt ausführliche Informationen über die Wasserrahmenrichtlinie und ihre Umsetzung in Bayern. Für uns in Traunstein lohnt sich aber durchaus auch der vergleichende Blick über die Grenze, wo das österreichische Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus und das Land Salzburg in ihren jeweiligen Auftritten im Internet informieren.
Die Europäische Kommission gibt über das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union die Broschüre „Lebenselixier Wasser: Wie die Wasserrahmenrichtlinie dazu beiträgt, die Wasserressourcen Europas zu schützen“ (ISBN 978-92-79-19214-2 bzw. doi:10.2779/26352) kostenlos heraus (Bestellung über bookshop.eu/).
Neue Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplänen für die europäische Wasserrahmenrichtlinie ab 2016
Im ersten Halbjahr 2015 lief die öffentliche Anhörung zu den neuen Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplänen für die europäische Wasserrahmenrichtlinie ab 2016.
Ursprünglich war von der EU geplant, alle Gewässer bis 2015 in einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu bringen.
Von Anfang an war klar, dass dies nicht gelingen würde. Vor allem die Verbauung vieler Bäche und Flüsse, die Entnahme großer Wassermengen für Siedlung, Industrie und Landwirtschaft und die Einträge an Düngemitteln, Pestiziden und Bodenabtrag aus den landwirtschaftlichen Flächen in die Gewässer sind für den schlechten Zustand vieler Flüsse, Seen und Grundwasserkörper verantwortlich und es war und ist nicht absehbar, dass sich hier Entscheidendes ändern wird.
Darum wird die Zielvorgabe immer weiter nach hinten geschoben. Aktuell werden neue Maßnahmenkataloge für den Bewirtschaftungszeitraum von 2016 bis 2021 aufgestellt, ein weiterer Bewirtschaftungszeitraum ist schon bis 2027 in Aussicht gestellt, aber die Zielerreichung wird von Fachleuten auch bis 2027 längst nicht für alle Gewässer erwartet – also ein Verfahren mit open end?
Solange die Umsetzung der Maßnahmen immer nur punktuell und freiwillig stattfindet, der Zubau unserer Flüsse für Energiegewinnung und Industrie immer weiter geht und die EU-weite Agrarpolitik nicht endlich zu einer Ökologisierung der Landwirtschaft führt, werden die Ergebnisse der Gewässerbewertungen eher schlechter als besser werden. Von einem guten Zustand sind wir weiter entfernt denn je.
Für 20 Flusswasserkörper, vier Grundwasserkörper und den Waginger See hat die Kreisgruppe Traunstein detaillierte Stellungnahmen abgegeben, wie sind eben ein großer und wasserreicher Landkreis! Allerdings decken sich viele Aussagen in den einzelnen Gebieten, denn Querverbauungen, die Einengung unserer Fließgewässer und die Einträge aus der Landwirtschaft führen bei einem Großteil unserer Gewässer zu einem unbefrie-digenden Zustand hinsichtlich der Gewässerökologie, der Fischpopulation und der Nitratgehalte im Grundwasser.
In den letzten Jahren hat sich in unserem Landkreis sicherlich auch einiges Positive getan: Ein Wehr an der Traun wurde entfernt, Fischtreppen wurden gebaut, der ökologische Gewässerumbau der Alz vorangetrieben...
Aber es muss weiter am großen Ziel gearbeitet werden und gleichzeitig müssen gravierende Verschlechterungen verhindert werden!
Alle unsere Bemühungen z.B. hinsichtlich der Ausweitung des Ökolandbaus, der Forderungen weiterer Bach- und Flussrenaturierungen, des naturnahen Ausbaus der Salzach ohne Kraftwerke, dem ökologischen Hochwasserrückhaltes an der Tiroler Achen ohne den Bau von Kraftwerken finden eine rechtliche Grundlage in der EU-Wasserrahmenrichtlinie, darum ist dieses Thema für uns auch so wichtig!