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Ortsumfahrung Obing

Der BUND Naturschutz lehnt die Umfahrung Obing und die dafür vorgesehene FNP-Änderung aufgrund des hohen Flächenverbrauchs, der Zerschneidung der Landschaft, der Beeinträchtigung von Lebensräumen z.T. ohne ausreichende Ausgleichsmaßnahmen, der im Verhältnis nicht übermäßig hohen Verkehrszahlen in Obing, der Neuverlärmung bisher relativ unbelasteter Wohn- und Erholungsgebiete und der hohen Kosten ab.

Die geplante Umgehungsstraße hat eine Länge von 4,68 km. Durch Überbauung und Versiegelung gehen 7,03 ha landwirtschaftliche Fläche und 2,1 ha Wald verloren. Da die Flächen in einem Korridor von etwa 20-30 Meter neben einer stärker befahrenen Straße nur sehr eingeschränkt als Lebensraum für Flora und Fauna nutzbar sind, ist die beeinträchtigte Fläche noch wesentlich größer. Hinzu kommen noch Zerschneidungswirkungen und die weitere Fragmentierung zusammenhängender Lebensräume. Entlang der OU sind zudem erfahrungsgemäß weitere Ausweisungen von Wohn- und Gewerbegebieten zu erwarten.

Auswirkungen auf geschützte Tierarten

Kiebitz

Die von der Umfahrung betroffenen Flächen liegen in einem der wertvollsten Kiebitzvorkommen im Landkreis und in ganz Südostoberbayern mit insgesamt 11 Brutpaaren nordwestlich und südöstlich von Obing. Der Kiebitz ist streng geschützt und der Erhaltungszustand wird als ungünstig bis schlecht angegeben, der Bestand im Landkreis ist in den letzten 30 Jahren um zwei Drittel gesunken (ABSP 2008).

Das bisherige Revier von 6 Brutpaaren ist eine Fläche von ca. 7-8 ha nordwestlich des Obinger Sees. Diese Gruppengröße ist die, für eine wirksame Fortpflanzungs- und Verteidigungsgemeinschaft, unbedingt notwendige Mindestgröße. Dieselbe Fläche wird auch als Ruhestätte genutzt, im Frühjahr 2011 wurden Trupps mit 40 bis über 100 Individuen beobachtet.

Durch den Straßenneubau wird dieser wertvolle Lebensraum zerschnitten und durch die Effektdistanz von bis zu 400 Metern sowie die Lärmempfindlichkeit der Tiere wird das Ruhe- und Brutgebiet der Tiere erheblich beeinträchtigt.

Aus der hohen Zahl an ruhenden Vögeln wird der Bestand der dann tatsächlich brütenden Tiere jedes Jahr wieder ergänzt. Sollte das Gebiet als Ruhegebiet nicht mehr geeignet sein, ist mit einer Aufgabe der Brutreviere zu rechnen. Auch wenn die Mindestzahl von 6 Brutpaaren nicht aufrecht erhalten werden kann, ist kurzfristig mit der Aufgabe des gesamten Brutrevieres zu rechnen, da weniger Vögel keine funktionierende Verteidigungsgemeinschaft z.B. gegen Krähen und Greifvögel bilden können.

Als CEF- und Ausgleichsmaßnahme wird die Anlage eines 3 ha großen Kiebitzrevieres unmittelbar im Anschluss an das bestehende Kiebitzrevier vorgeschlagen, wobei nicht ersichtlich ist, ob dadurch insgesamt wieder die bisherige Reviergröße erreicht werden kann.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Umsiedelung der Kiebitze nur eingeschränkt möglich sein wird. Es dauert etliche Jahre, bis geeignete Brutlebensräume von Kiebitzen tatsächlich besiedelt werden.

Erstazbiotope müssten also mindestens 3 Jahre vor dem Eingriff fertig angelegt und vernässt sein, bis durch ein Monitoring sichergestellt werden kann, dass sie auch wirklich diese Funktion erfüllen und damit der Lebensraumverlust ausgeglichen werden kann. Erst wenn die Wirksamkeit der vorgezogenen Maßnahme durch Brutnachweise gesichert ist, kann ein Verbotstatbestand durch den Eingriff ausgeschlossen werden, vorher ist ein Baubeginn durch die Erfüllung des Störungstatbestandes rechtlich nicht zulässig.

Ein begleitendes Monitoring mit jährlichem Bericht sollte mindestens 5 Jahre nach Bauende durchgeführt werden, die Zäunung der Brutreviere sollte aber wesentlich länger erfolgen, um den Gesamtbestand der Population nicht zu gefährden. Da die neuen Brutreviere wesentlich näher an besiedeltem Gebiet liegen, stellen insbesondere Katzen eine Gefahr für die Jungvögel dar.

Die vorgeschlagenen CEF- und Ausgleichsmaßnahmen werden nicht als ausreichend angesehen, da die Gefahr der völligen Vergrämung der streng geschützten Kiebitze und damit die Erfüllung des Störungstatbestandes bestehen bleibt.

Feldlerche

Auch die Feldlerche, die mit fünf nachgewiesenen Brutpaaren im Untersuchungsgebiet vorkommt, wird erheblich beeinträchtigt. Als Vermeidungsmaßnahme wird u.a. die Baufeldräumung ab Mitte März festgesetzt. Da die Feldlerche bereits ab Februar die Brutgebiete besiedelt, ist diese Maßnahme nicht ausreichend, um einen Störungstatbestand zu vermeiden.

Zauneidechse

Die Zauneidechse ist als Art des Anhanges IV der FFH-RL streng geschützt.

Ein vorhandener Sonn- und Eiablageplatz (wohl auch der einzige im Gebiet) wird durch den Straßenbau überwiegend zerstört. Mit der Maßnahme 4ACEF soll ein neuer Lebensraum als Ersatz geschaffen werden. Allerdings wird diese Maßnahme nur ein Jahr vor Baubeginn durchgeführt, was nicht ausreichend ist.

Ein neu angelegter Kies- und Sandhaufen muss erst durch Setzung und Einschwemmungen von Sedimenten eine gefestigte Struktur bekommen, bevor er als Eiablage- und Ruheraum für Zauneidechsen geeignet ist. Eine Neuanlage muss daher mindestens zwei Jahre vor der Zerstörung des bisherigen Lebensraumes erfolgen und die Biotopentwicklung, die Besiedelung und eine erfolgte Reproduktion muss durch eine*n Reptilienexperte*in überprüft werden. Erst wenn diese positive Erfolgskontrolle vorliegt, darf der bisherige Lebensraum überbaut werden.

Da Zauneidechsen oft auch in ihrem Sommerlebensraum eingegraben in der Erde überwintern, ist der vorhandene Kieshaufen nicht nur Eiablage- und Sonnplatz, sondern auch als Überwinterungsstätte ein wichtiges Biotop. Darum kann aufgrund der wenigen Tiere der Straßenbau zu jeder Jahreszeit die lokale Population komplett vernichten.

Fledermäuse

Im Untersuchungsgebiet konnten mindestens 14 streng geschützte Fledermausarten nachgewiesen werden. Die Baumaßnahmen bedingen einen Verlust und die Zerschneidung von Waldflächen und die Trennung von Flugkorridoren von mindestens sechs streng geschützten Fledermausarten (Zwergfledermaus, kleine Bartfledermaus, Rauhautfledermaus, Fransenfledermaus, Mopsfledermaus und Wasserfledermaus). Die vorhandenen Lebensräume, die Jagdhabitate und die Flugrouten sind für seltene lokale Arten als wesentlich für den Fortpflanzungserfolg und Erhalt der lokalen Population anzusehen. Alle Maßnahmen zur Senkung des Kollisionsrisikos können die Wahrscheinlichkeit einer Tötung zwar reduzieren, bei kleinen Populationen können aber signifikante Verluste auftreten.

Alternativen

Alternativ zu einer Umfahrung sollten innerörtliche Maßnahmen zur Verkehrsverbesserung geplant werden, wie der Bau weiterer Querungshilfen und Verkehrsinseln, eine Verbreiterung der Fuß- und Radwege und eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 innerorts, um den Lärm, den Schadstoff- und Feinstaubausstoß und die Gefährdungspotentiale zu vermindern.