Naturschutzaspekte des Bti-Einsatzes bei der Stechmückenbekämpfung
Eine Zusammenfassung und Stellungnahme des Bund Naturschutz, Kreisgruppe Traunstein
Stechmücken
Stechmücken, vor allem die Überschwemmungsarten Aedes vexans und Aedes sticticus spielen eine wichtige Rolle in der Lebensgemeinschaft aquatischer und terrestrischer Gebiete. Gerade durch ihr periodisches Massenauftreten während der Fortpflanzungszeit erfüllen sie eine wichtige Funktion als Nahrungstiere, sowohl in ihrer Larvenform im Wasser (z. B. Fischnahrung), als auch in ihrer adulten Form als (z. B. Vogel- und Fledermausnahrung). Eine Forderung der flächendeckenden Bekämpfung (auch in Naturschutzgebieten, z. B. Achendelta!) stellt den Menschen einseitig in den Mittelpunkt der Betrachtungen.
Heimische Stechmücken entstammen unterschiedlichen Gattungen, die nicht alle in freien Gewässern vorkommen, sondern zum Teil in Pfützen, feuchten Wiesen und Wäldern, in Kellern, Regentonnen oder Gartenteichen leben. Eine Bekämpfung der Stechmücken an Gewässern führt daher meist zu keinem durchgreifenden Erfolg.
Stechmücken haben einen Aktionsradius von bis zu 20 Kilometern. Das bedeutet, dass Gebiete, die mit Bti besprüht wurden, nicht stechmückenfrei sind. Die Insekten wandern aus anderen Feuchtgebieten oder Waldbereichen wieder ein, dies kann die Forderung nach flächendeckenden weiteren Spritzungen nachziehen.
Der Wirkstoff Bti
Der Bti-Wirkstoff ist ein Eiweißkristall, das aus dem bodenlebendem Bacillus thuringiensis israelensis (Bti) gewonnen wird. Es lagert sich bei den Zielorganismen an Rezeptoren von Darmzellen, bringt die Zellen zum Zerplatzen und zerstört damit das Darmepithel.
Inzwischen kann man Bti züchten und die Kristalle extrahieren. Der Wirkstoff wird dann mit Eisgranulat, Sand oder Öl meist mit dem Hubschrauber auf die entsprechenden Wasserflächen und Überschwemmungsflächen ausgebracht.
Da im Eisgranulat nicht nur Bti-Toxin, sondern auch Bti-Sporen enthalten sein können, muss das in Deutschland ausgebrachte Bti-Granulat mit radioaktiver γ-Strahlung sterilisiert werden.
Auswirkungen auf Nichtzielorganismen
Aus wissenschaftlichen Untersuchungen ist bekannt, dass Bti innerhalb der Ordnung der Zweiflügler eine Breitbandwirkung besitzt. Sicher ist, dass Bti auf alle 2500 Arten der Stechmücken tödlich wirkt (in Europa sind es 104 Arten), ebenso wie auf die über 50 Arten der Kriebelmücken. Hinzu kommt eine letale Wirkung auf nichtstechende Zuckmückenarten (ca. 700 in D), die für den Menschen keine Störung darstellen, aber einen Hauptnahrungsbestandteil für viele Tierarten sind.
Neue Untersuchungen (2017 und 2019 Uni Koblenz-Landau) zeigen, dass vor allem die ersten Larvenstadien der Zuckmückenlarven sehr empfindlich schon gegenüber geringen Bti-Konzentrationen sind. Zuckmücken, die in allen Feuchtgebieten in oft sehr großer Zahl vorkommen, sind auch aufgrund ihres hohen Eiweißgehaltes ein wertvoller Hauptnahrungsbestandteil für Spinnen, Amphibien (Adulte und Larven), Fische, Libellen, Vögel und Fledermäuse.
Versuche haben ergeben, dass bei einer regulären Bti-Anwendung mindestens 50 % der Zuckmückenlarven abgetötet werden, dazu etwa 90% der Steckmückenlarven. Damit liegt eine erhebliche Reduktion des Nahrungsangebotes für Insektenfresser an Land und im Wasser vor, die Nahrungskette ist also direkt negativ beeinflusst.
Auswirkungen auf andere Insekten wie Eintagsfliegen, Wasserkäfer oder Waffenfliegen wurden immer wieder veröffentlicht, vor allem in Langzeitstudien. Diese Ergebnisse sind ähnlich der Beobachtung, dass z. B. auch beim Einsatz von gentechnisch verändertem Bt-Mais, der das Bti-Toxin selbst herstellen kann, nicht nur der Maiszünsler, der die Pflanze selbst frisst, abstirbt, sondern auch Räuber, wie die Florfliege, die sich von Freßfeinden der Maispflanze ernähren. Dieses Phänomen konnte wissenschaftlich noch nicht aufgeklärt werden, auch die Unbedenklichkeit von Bti muss also stark in Frage gestellt werden.
Untersuchungen der Uni Koblenz-Landau (2018) an Grasfroschkaulquappen haben gezeigt, dass Amphibienlarven, die während ihrer gesamten Entwicklungszeit Bti ausgesetzt sein können, Veränderungen in ihrer Entwicklung, z. B. durch steigende Enzymaktivitäten und Entgiftungsaktivitäten zeigen. Auch hier gibt es also Auswirkungen, die weiter untersucht werden müssen.
Molchlarven sind auf Zuckmückenlarven für die Entwicklung angewiesen, eine Reduktion des Nahrungsabgebotes führt zu einem geringeren Gewicht der Tiere beim Landgang. Junge Amphibien sind aber eine wichtige Nahrungsgrundlage für terrestrische Räuber während der Jungenaufzucht.
Auswirkungen auf Fische werden vor allem den Trägersubstanzen zugeschrieben. Auch eine Reduktion des Nahrungsangebotes kann sich auswirken. So nimmt zum Beispiel die Rotfeder in 12 Stunden bis zu 1.000 Mückenlarven auf.
Viele Fledermausarten, wie z. B. die stark gefährdete kleine Hufeisennase am Chiemsee oder die Mückenfledermaus jagen einen hohen Anteil an Stechmücken, ebenso auch wie Libellen und Amphibien. In Deutschland gibt es im Gegensatz zu anderen Ländern bisher kein Langzeitmonitoring zu den Auswirkungen des Bti-Einsatzes, obwohl es hier auch in FFH-Gebieten und Naturschutzgebieten eingesetzt werden darf.
Der Bund Naturschutz fordert daher:
- Weitere unabhängige Untersuchungen durch neutrale Institute
- Mehr Untersuchungen im Freiland
- Berücksichtigung unterschiedlicher biotischer und abiotischer Faktoren
- Untersuchungen über einen Zeitraum von mehreren Jahren
- Untersuchungen über die Auswirkungen auf alle Entwicklungsstadien einer Art
- Untersuchungen über die Resistenzausbildung nach langjähriger Bti-Anwendung
Wie lange Bti in einem Ökosystem verbleibt ist nicht bekannt. Die Vertreiber behaupten zwar, der Wirkstoff werde nach kurzer Zeit abgebaut. Welche Derivate sich dabei bilden und welche Auswirkungen sie haben, ist bisher nicht ausreichend veröffentlicht.
Auswirkungen auf den Naturhaushalt
Die Bekämpfung mit Bti durch Hubschraubereinsätze oder zu Fuß greift vielschichtig in die empfindlichen Flachwasser- und Uferbereiche ein. Sie sind nicht nur Lebensraum für seltene Tier- und Pflanzenarten, sondern stellen auch Ruhe- und Rückzugsraum einer empfindlichen Fauna dar. Die Zeiten für die Bekämpfung fallen zumeist in die frühsommerlichen Starkregenzeiten, die häufig auch mit den Jungenaufzucht-Zeiten übereinstimmen.
Das Massenauftreten bestimmter Insektenarten, wie zum Beispiel der Stechmücken im Frühjahr und Frühsommer hat durchaus einen ökologischen „Sinn“. Gerade jetzt ist der Bedarf an Nahrung für viele Tierarten wie z. B. Fledermäuse, Vögel, Libellen oder Amphibien besonders hoch. Die Mückenbekämpfung während der Fortpflanzungszeit hat neben dem stark störenden Einfluß auch Auswirkungen auf das Nahrungsangebot. Untersuchungen haben ergeben, dass zum Beispiel die Nahrung des Teichrohrsängers zu über 50 % aus Zweiflüglern besteht. Ebenso ist beispielsweise auch das Blaukehlchen oder die Schwalbe auf Stechmücken als Nahrung angewiesen.
Der Verlust eines Teiles der Nahrungsgrundlange gerade in der Zeit der Jungenaufzucht kann zur Gefährdung des Reproduktionserfolges und zu einem Absinken der Reproduktionsrate führen. Gleichzeitig führt der spürbare Ausfall eines Beuteorganismus zu einem erhöhten Freßdruck auf andere Arten, die bisher eher verschont geblieben sind. Das gesamte Gefüge der Räuber-Beute-Beziehungen gerät ins Ungleichgewicht.
Einsatz in Schutzgebieten
Schutzgebiete werden vor allem dort ausgewiesen, wo sich Lebensgemeinschaften aus einer großen Artenzahl zusammensetzen, die vielschichtig miteinander verknüpft sind oder besonders empfindliche und daher besonders seltene Arten auftreten. Die Zusammenhänge zwischen den Arten eines Ökosystems sind nicht alle bekannt und nicht vorhersehbar. Schutzgebiete dienen daher dem Schutz aller Mitglieder einer Lebensgemeinschaft und dem Erhalt der natürlich gegebenen Lebensgrundlagen durch eine Minimierung des anthropogenen Einflusses. Werden eine oder mehrere Arten dieser Lebensgemeinschaft nahezu eliminiert, so hat das Auswirkungen auf die gesamte Lebensgemeinschaft und widerspricht allen Zielen der Schutzgebietsausweisung.
Der Bund Naturschutz fordert daher: Keine Einsatz von Bti auf Gewässerflächen oder mit Gewässern verbundenen Überschwemmungsflächen und kein Einsatz in Naturschutzgebieten oder FFH-Gebieten.
Aus allen bisher genannten Gründen, die gegen eine Bti-Einsatz sprechen ist die Stechmückenbekämpfung z. B. am Bodensee und die Zuckmückenbekämpfung am Steinhuder Meer in Niedersachsen mit Hilfe von Bti nicht erlaubt.
Situation am Chiemsee
Der Chiemsee und die ihn umgebenden Uferbereiche, Feucht- und Niederrmoorflächen, sowie das Mündungsdelta der Tiroler Achen gehören zu den wertvollsten Naturräumen Deutschlands.
Jede Form von Eingriffen, insbesondere die flächendeckende Behandlung mit für bestimmte Insektenarten tödlichem Bti ist hier äußerst kritisch zu sehen.
Am Chiemsee wurde im Jahre 1997 zum ersten Mal Bti flächendeckend vom Hubschrauber aus eingesetzt. Als Trägersubstanz wurde bisher Eis eingesetzt, dies hat keine so negativen Auswirkungen wie Öl oder Sand. Zuletzt wurde Bti in 2014, 2015 und 2020 eingesetzt.
Eine meßbare Reduktion der Mückenbestände durch den Bti-Einsatz konnte nicht nachgewiesen werden, es liegen nur subjektive Aussagen vor. Es ist zum einen nicht vorhersehbar, wie die Mückenpopulation sich ohne Bti-Einsatz entwickelt hätte. Zum anderen kann man die Konzentration von Stechmückenlarven im Wasser zwar noch einigermaßen genau bestimmen, bei der Einschätzung der Mückendichte in der Luft ist man meist auf subjektive Beobachtung angewiesen. Selbst wenn in den behandelten Überschwemmungsflächen nach dem Bti-Einsatz weniger Mückenlarven gezählt wurden, können durch den Aktionsradius der Stechmücken und durch das Vorkommen mehrerer verschiedener Mückenarten keine Rückschlüsse in Bezug auf die tatsächliche Stechmücken-Population gezogen werden.
Bisher wurde in den direkt mit dem Chiemsee in Verbindung stehenden Überschwemmungsbereichen der Bti-Einsatz untersagt, um die Fischbruten nicht zu gefährden. Im März 2002 wurde vom Abwasser- und Umweltverband Chiemsee der Antrag auf eine großflächige Bekämpfung, auch im Naturschutzgebiet und auf Wasser- und Schilfflächen gestellt. Im Juli 2009 wurde im Umweltausschuss des Landtages eine erneute Petition beraten.
Die Auswirkungen des Bti-Einsatzes in Schutzgebieten auf die geschützte Biozönose ist vielschichtig und nicht absehbar. Die betroffenen Gebiete sind zum Teil auch als FFH-Gebiet und als SPA-Gebiet gemeldet worden.
Der Bund Naturschutz hat sich in seiner Stellungnahme 2016 wieder strikt gegen den flächendeckenden Bti-Einsatz ausgesprochen. Ein Eingriff in dieses äußerst hochrangige und durch mehrere Schutzkategorien gesicherte Gebiet ist nicht zu rechtfertigen und würde in eklatanter Weise gegen die Erhaltungs- und Entwicklungsziele des FFH-/SPA- Gebietes, bzw. den Schutzzweck der NSG-Verordnung verstoßen. In einem Anschreiben an die Bürgermeister im Jahr 2020 haben wir noch einmal auf mögliche Alternativen hingewiesen.
Eine Aufweichung der Schutzbestimmungen zugunsten eines Bti-Einsatzes würde eine Bresche für weitere Eingriffe in das Naturschutzgebiet schlagen.
Alternativen
Bisher gibt es keine Hinweise auf eine gesundheitliche Gefährdung des Menschen durch Mückenstiche in Bayern. Ausnahmen sind lokale Entzündungen oder vereinzelt allergische Reaktionen.
Tropische Krankheiten wie Malaria werden in unseren Breitengraden nicht übertragen. Manche Mückenarten, die sich in Regentonnen oder Gartenteichen vermehren können lassen sich durch eine Bti-Ausbringung per Hubschrauber nicht eindämmen.
Das Konfliktpotential ist besonders durch das veränderte Freizeitverhalten gestiegen. Früher wurden z. B. Aktivitäten an Gewässern am Abend gemieden: Das Bewusstsein für die Eigenverantwortung des Menschen (Verwendung geeigneter Kleidung, Mückengitter, Mückenschutzmittel etc.) nimmt immer mehr ab, der Ruf nach den Behörden und nach Finanzierung der Abwehrmaßnahmen aus Steuermitteln wird immer lauter. Natürliche Phänomene werden zu unerträglichen Zuständen oder gar zu Katastrophen aufgebauscht. Das öffentliche Bewusstsein muss auch durch die Medien auf diesen Aspekt aufmerksam gemacht werden.
Die Bevölkerung sollte mehr über die negativen Auswirkungen des Bti auf den Naturhaushalt informiert werden, damit ein Anreiz für mehr Eigenverantwortlichkeit z. B. bei der Reduzierung von Mückenbrutorten im häuslichen Bereich und in den Gärten zu schaffen. Zudem gibt es viele natürliche Mittel, um Mücken abzuhalten, wie z. B. diverse Duftstoffe.
Die Reduzierung der Mücken sollte soweit als möglich direkt vor Ort auf der eigenen Terrasse oder dem eigenen Balkon stattfinden und nicht in der freien Natur. Zudem ist die Förderung der natürlichen Mücken-Fressfeinde ein wichtiger Beitrag zur Entlastung der Bevölkerung.
In Gewässern mit Fischbesatz können sich Stechmückenlarven in großen Mengen nicht halten. Eine Möglichkeit wäre daher zum Beispiel, häufig überschwemmte Bereiche mit dem Hauptgewässer durch kleine Kanäle zu verbinden. Auch Libellenlarven reduzieren die Mückenlarvendichte erheblich. Gartenteiche könnten auch speziell als Libellenbiotope angelegt werden.
Eine Grundvoraussetzung für das massenahfte Auftreten von Stechmückenlarven auf überschwemmten Wiesen ist ein hoher Nährstoffangebot. Je intensiver überschwemmte Wiesen gedüngt werden, desto mehr Larven können sich entwickeln. Eine Extensivierung ist daher auch aus diesem Grund dringend notwendig.
Regentonnen sollten grundsätzlich abgedeckt werden, damit sich keine Mückenlarven ansiedeln können. Offene Wasserflächen in Wohngebieten (Dauerpfützen, nicht regelmäßig gereinigte Vogeltränken etc.) können ebenfalls Stechmücken beherbergen.
Nicht die Bekämpfung einer Art, sondern das Zusammenwirken vieler Arten ist der Weg, ein ausgewogenes Verhältnis zu schaffen und das Überhandnehmen einer Art zu verhindern.
Verlängerung der Genehmigung für den Einsatz von Bti ab 2016
Im Jahr 2016 wurde die Genehmigung für den Einsatz von Bti zur Bekämpfung von Stechmücken am Chiemsee bis zum Jahr 2020 verlängert. Aufgrund neuer Forschungsergebnisse stellen wir aber die Unbedenklichkeit der zuletzt 2010 genehmigten Sprühaktionen infrage.
Auch wenn wir in diesem Genehmigungsverfahren nicht beteiligt wurden, haben wir eine Stellungnahme zur geplanten Verlängerung des Bti-Einsatzes am Chiemsee abgegeben.
Voraussetzung für die Genehmigung eines Bti-Einsatzes per Hubschrauber sind ein Mindestpegel am Alzabfluss in Seebruck von 1,16 m und eine bestimmte Larvendichte in Schöpfproben. Es darf maximal zweimal im Jahr gespritzt werden.
In den Jahren 2016-2018 erfolgte keine Spritzung.
Auch in 2019 gab es keinen Bti-Einsatz aufgrund der sehr unterschiedlichen Larvendichte an den verschiedenen Messstellen. Die Tiroler Achen war bis Ende Mai noch sehr kalt und aufgrund der verzögerten Schneeschmelze in den Bergen stieg der Wasserspiegel am Chiemsee erst zu einer Zeit an, zu der ein Großteil der Mücken schon ausgebildet war.
Im August 2020 wurde ein B.t.i.-Einsatz geflogen, da das Hochwasser am Anfang des Monats zur Bildung von lokalen Überschwemmungsflächen geführt hatte. Der amtliche Naturschutz war in die Durchführung nicht eingebunden, einen Bericht wird der Abwasser- und Umweltverband erst zum Ende des Jahres übermitteln. Da die Stechmücken aber einen Aktionsradius von bis zu 20 km haben, ist eine Zuwanderung aus angrenzenden Flächen jeder Zeit wieder möglich, auch im Oktober noch wurden die Anwohner*innen von stechenden Mücken belästigt.
Der BUND Naturschutz Traunstein und der Landesbund für Vogelschutz Inn-Salzach haben daher im Oktober einen Brief an die betroffenen Gemeinden geschrieben und um die Prüfung von Alternativen zum B.t.i.-Einsatz gebeten. Besonders die CO2-basierten Mückenfallen könnten lokal an Sportplätzen, Kinderspielplätzen, Badestränden und in Außenanlagen der Gastronomie die Mückendichte, insbesondere der weiblichen stechenden Tiere, erheblich reduzieren ohne Eingriffe in die Nahrungsketten in den Schutzgebieten und ohne störende Hubschrauberflüge.