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Natur & Garten

Wir über uns

Biber im Landkreis

An vielen Stellen im Landkreis hat sich der Biber nach Jahrzehnten wieder angesiedelt. Bis auf wenige Ausnahmen ist es dabei kaum zu Problemen gekommen. Im Gegenteil: Viele Wanderer und Spaziergänger sind begeistert, wenn sie die Spuren eines Bibers oder gar eine mächtige Biberburg finden!

Der Biber stellt für die Natur eine echte Bereicherung dar. Die Gewässer- und Auendynamik nimmt zu, dadurch wird Lebensraum für seltene Arten geschaffen. Die Fischpopulation in Bibergewässern ist durch den Strukturreichtum und die vielen Unterstandmöglichkeiten wesentlich größer und die Uferbepflanzung wird ohne den Einsatz von Arbeitskraft und Steuergeldern „auf Stock gesetzt“, was zu einer Verjüngung des Bestandes führt.

Der Biber durch seine strengen Revieransprüche und der geringen Fortpflanzungsrate eine den Bestand selbst begrenzende Tierart. Er kann nicht zu "einer Plage" werden. Nur etwa 25-40% der Jungtiere kommen zu einer Fortpflanzung, viele Tiere sterben bei Revierkämpfen, im Straßenverkehr oder an Infektionen. Eine Bejagung würde durch die dann freiwerdenden Reviere eher zu einer Zunahme der Population führen und daher kontraproduktiv sein.

Kommt es zu Problemen für Grundstücksbesitzer, muss eine Lösung gefunden werden, was meist gar nicht so schwer ist. Im Raum Vachendorf konnte mit dem Bau eines Holzrechens und eines kurzen Überlaufgrabens der Hochwasserschutz für ein Anwesen gesichert werden und Mensch und Biber leben nun nebeneinander. So eine Lösung ist aber nur mit intensiver Betreuung vor Ort und mit der fachlichen und finanziellen Unterstützung von Kommunen und Behörden möglich.


Biber - Problem oder Bereicherung

Podiumsdiskussion am 25.03.2011

Am 25. März 2011 fand auf dem Hochberg bei Traunstein eine gut besuchte Podiumsdiskussion zum Thema Biber statt. Naturschützer, Landwirte und jeweils ein Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes und der Unteren Naturschutzbehörde konnten nach einem Impulsreferat des Biberberaters Gerhard Kraus ihreMeinungen austauschen und Fragen aus dem Publikum beantworten. Dabei war ein Konsens des Abends, dass Gewässer-Randstreifen von 5-15 Metern die meisten Probleme mit Bibern erst gar nicht aufkommen lassen würden. Die Landwirte wären dazu gerne bereit, wenn diese Zuverfügungstellung des Grundes entsprechend finanziell ausgeglichen werden würde.

Die Kreisvorsitzende des BN Traunstein Beate Rutkowski betonte, dass die Gemeinwohlfunktionen, die der Biber leistet (Hochwasserschutz, Grundwasser-Neubildung, Gewässerreinigung, Pflege des Uferbewuchses und Artenvielfalt) dem Staat viele Millionen Euro einsparen und darum die Zahlungen an die Landwirte und die Kommunen ausreichend hoch sein sollten und zudem unbürokratisch und schnell geleistet werden müssen. Auch eine Aufstockung des Etats für Schadenersatzansprüche sollte auf 500.000 € jährlich ist eine Forderung des Bund Naturschutz. Nur wenn die Probleme der betroffenen Grundeigentümer gelöst werden können, können alle Menschen den  Biber als eine Bereicherung für Natur und Mensch empfinden.


Hintergrundinformation

Biber (Castor fiber)

Schutzstatus:

Der Biber ist in den Anhängen II und IV der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) aufgeführt und zählt daher gem. § 7 Abs. 2 Nr. 13 Buchst. b) aa) und § 7 Abs. 2 Nr. 14 Buchst.) BNatSchG sowohl zu den besonders als auch zu den streng geschützten Arten. „Rote Liste“ Dtl.: gefährdet (3), „Rote Liste“ Bayern: seit der Neuauflage 2003 nicht mehr in der Roten Liste enthalten. Forderungen, der Biber sei aus der Roten Liste gefährdeter Arten zu nehmen, sind daher seit acht Jahren hinfällig!

Verbreitung / aktueller Bestand:

  • In Bayern besiedelt der Biber mittlerweile alle Naturräume und fast alle Landkreise.
  • Der Bestand liegt bei ca. 3.500 Biberrevieren mit ca. 14.000 Exemplaren.
  • Vergleich: Biberbestand in Lettland (etwas kleiner als Bayern): 100.000 Exemplare
  • Die Zunahme erfolgt nur an den Rändern der Verbreitung (z.B. Voralpenraum, Oberfranken) durch abwandernde Jungtiere und in jüngst besiedelten Landkreisen durch Auffüllung der Lücken.
  • In den Landkreisen, wo der Biber bereits seit 30-40 Jahren vorkommt, stagniert der Bestand und wird sich auch nicht erhöhen, da alle möglichen Reviere besiedelt sind und ein tödliches Reviersystem des Bibers (Verbeißen von Jungtieren) ein Anwachsen verhindert.

Verbreitung / früherer Bestand:

  • Früher flächendeckend an allen Gewässern. Geschätzter Bestand Bayern unter natürlichen Verhältnissen ca. 100.000 Exemplare.
  • In Bayern fiel der letzte Biber 1867 der Jagd zum Opfer. Der Biber ist eine der wenigen Tierarten, bei denen nicht die Zerstörung und Zersplitterung der Lebensräume zur Ausrottung geführt hat, sondern die direkte menschliche Nachstellung (Pelz, Fastenspeise, Bibersekret als begehrtes Arzneimittel).
  • Wiedereinbürgerung von 120 Exemplaren zwischen 1966 und 1982 auf Initiative des BN und mit Genehmigung und Unterstützung des Landwirtschafts- und Umweltministeriums.

Management:

  • 1996 erstes modellhaftes Bibermanagement im Raum Ingolstadt, 1998 Ausdehnung auf ganz Bayern mit zwei Bibermanagern für je Nord- und Südbayern (getragen vom Bayerischen Naturschutzfonds, EU-Förderung und BN), die aktuell jährlich 155 besonders schwierige Konfliktfälle lösen, 65 Vorträge und Exkursionen durchführen, 45.000 km zurücklegen, örtliche Biberberater aus- und fortbilden, Biberkartierungen betreuen und das erfolgreiche bayerische Modell derzeit transferieren nach Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Tirol.
  • Über 200 ehrenamtlichen Biberberater auf der Ebene der Landkreise, die jährlich ca. 2.000 Ortstermine und Beratungsgespräche mit Vermittlung von Ausgleichszahlungen leisten und über 100 Biberführungen anbieten.
  • Seit 1.8. 2008 Biberfonds des Freistaates für Schäden in der Land-, Forst- und Teichwirtschaft mit 250.000 €/Jahr. 2011 erhöht auf 350.000 €.
  • Gemeldete Schäden 2009: 493.000 € (erstes Jahr der Auszahlungen), gemeldete Schäden 2010: 371.000 €, d.h. ein Rückgang von 122.000 € oder 25 %.
  • In nicht anders lösbaren schweren Konfliktfällen Abfang und Tötung. 700 Biber pro Jahr (Stand 2009) werden im Rahmen des Managements gezielt an den Problempunkten getötet. Keine flächendeckende Bejagung, die nichts bringen würde, auch weil in etwa der Hälfte der bayerischen Biberreviere überhaupt keine Konflikte mit menschlichen Nutzungen auftreten!

Gefährdungen / Verlustursachen:

  • Straßentod, Hochwasser (Jungtiere im Bau)
  • Revierkämpfe
  • Illegale Tötungen

Leistungen des Bibers:

  • Artenvielfalt: Untersuchungen belegen, dass die Artenvielfalt bei Fischen, Amphibien, Libellen und Vögeln in Biberfeuchtgebieten sprunghaft ansteigt. Biber ist Motor der Artenvielfalt bei Auenrenaturierung.
  • Kostenlose Biotopgestaltung: 1 ha Renaturierung mit Bagger kostet durchschnittlich 30.000 €. Bei sehr konservativer Abschätzung von 1 ha durch Biber renaturierter Fläche in jedem zehnten bayerischem Biberrevier entspricht dies bisher einem Gegenwert von bereits 10,5 Mio. € eingesparter Kosten.
  • Wasserrückhaltung: im Freisinger Auwald haben Biber in einem einzigen Biberrevier durch ihre Stautätigkeit 8 Mio. l Wasser für die Grundwasserneubildung zurückgehalten; in Fulda nutzen die Wasserwerke der Stadt die Bibervorkommen für das Wiederauffüllen der Grundwasservorräte.
  • Eine Kosten-Nutzen-Untersuchung der Biber in Hessen hat einen positiven Betrag von ca. 5.000 € je Biber (Schaffen von Lebensräumen, Gewässerreinigung, touristische Nutzung) ergeben. In Bayern leben ca. 20% der Vorkommen (2.800 Biber) unter vergleichbaren Bedingungen. Das macht in der Summe allein für diese Biber eine Leistung von 14 Mio. €.
  • Fraßschäden z.B. am Mais sind über Quadratmeter Fraßfläche mal Marktwert dagegen leicht darstellbar. Direkte und indirekte Positivwirkungen von prominenten Tierarten wie dem Biber sind dagegen schwer in menschliche Gewinn- und Verlustrechnungen zu pressen. Die unmittelbaren ökonomischen Leistungen des Bibers liegen in Bayern jedoch im Minimum bei 50 Mio. €/Jahr, also um den Faktor 100 über den „Schäden“.

Forderungen des Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN):

  • Endlich Schaffung von ungenutzten Pufferstreifen an allen Fließgewässern, da 90% der Konflikte mit Bibern in einem zehn Meter breiten Streifens entlang des Ufers entstehen. Pufferstreifen sind auch wegen des Fischarten- und Gewässerschutzes (Minderung Dünger-, Pestizid- und Schlammeintrag) überfällig!
  • Umfassende Renaturierung von Talauen. Biber wirkt hier als kostenloser Landschaftsgestalter und Motor für die Artenvielfalt!
  • Integration von Biberüberschwemmungsgebieten für die dezentrale Hochwasserrückhaltung, insbesondere in den Oberläufen der Gewässer.
  • Aufstockung des Biberfonds mittelfristig auf 500.000 €.
  • Bessere Überprüfung der Ausnahmeregelung für die Entnahme von Bibern, die oft zu großzügig gehandhabt wird.
  • Einheitliche Aufwandsentschädigung und Fahrtkostenersatz für die über 200 ehrenamtlichen Biberberater.
  • Schulung und Aufbau weiterer Biberberater in gerade neu besiedelten Landkreisen.
  • Derzeit von Landkreis zu Landkreis zu große Unterschiede in der Anzahl von Ansprechpartnern und Höhe der Aufwandsentschädigungen.