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Natur & Garten

Wir über uns

Rettet das Alztal!

Keine Umfahrung Altenmarkt

Der BUND Naturschutz lehnt die Umfahrung Altenmarkt aufgrund von Flächenversiegelung und Umweltzerstörung, negativen Klimaauswirkungen, fehlendem Nutzen im Sinne einer Verkehrsreduzierung und einer fehlenden verkehrsträgerübergreifenden Alternativenprüfung ab.

Die Auswirkung dieses 6,2 km langen Neubau (20 % dreispurig) mit einer Breite von 12-15 Metern und 11 Brückenbauwerken (das längste über das Alzknie 120 m), einem neuen Kreisverkehr und der notwendigen Verlagerung zweier Staatsstraßen um 560 bzw. 1.000m sind

  • Flächenversiegelung und Beeinträchtigung von knapp 50 ha, dabei 95% mittlere bis hohe naturschutzfachliche Bedeutung
  • Durchschneidung eines FFH-Gebietes
  • Verlust alter und wertvoller Waldbestände mit Biotopbäumen (fast 6 ha)
  • Zerschneidung des Leitenwaldes an der Alz
  • Biotopzerschneidung auch von wertvollen Wiesenbrüterflächen
  • Verlust von Jagd- und Fortpflanzungsstätten
  • Barrierewirkung für viele Arten
  • betroffen sind 19 Säuget., 125 Vogelarten, 10 Amphibienarten, 2 Reptilienarten, 13 FFH-Arten, Daten größtenteils fast 10 Jahre alt
  • Eingriffe in naturnahe Gewässerabschnitte (Widerspruch zur WRRL und WHG)
  • Einleitungen belasteter Straßenabwässer mit Salz und Reifenabrieb (Mikroplastik), berechnet ist ein Plus von 100t Salz in Boden und Gewässer
  • Eingriffe in Grundwasserströme und Übrerschwemmungsgebiete mit der Verschärfung von Hochwassersituationen auch für Wohnbebauung
  • Verlärmung neuer Gebiete, z. B. Anning, Fasanenjähger, Pirach, Zieglstadl
  • enorme Auswirkung auf das Klima durch eine prognostizierte Verkehrszunahme von ca 30 %, dem Einsatz von Grauer Energie beim Straßenbau, dem THG-Ausstoß beim Abbau der benötigten Bodenschätze (4,8 ha Kiesabbau bei Neustadl)

Das Bundesverfassungsgericht hat die Generationengerechtigkeit beim Klimaschutz festgesetzt, Maßnahmen dafür dürfen nicht auf die nächsten Generationen verlagert werden.
Auch der europäische Menschenrechtshof hat letzte Woche Klimaschutz als Menschenrecht eingeordnet.

Die Planungen widersprechen der Natura 2000-RL, der WRRL, den geltenden Klimaschutzgesetzen und der Alpenkonvention. Wir fordern daher die Überarbeitung des nicht mehr rechtskonformen Bundesverkehrswegeplanes und eine echte Transformation zu einer klimagerechten Mobilität.

Die Alternative im vorliegenden Fall wäre: Ertüchtigung der parallel zur Straße verlaufenden Bahntrasse und Beschleunigung der Fahrzeiten, sowie die Verlagerung von mehr Güterverkehr auf die Schiene.

 


Aubergtunnel

Kurzfassung der Stellungnahme der Kreisgruppe

Der Bund Naturschutz Traunstein lehnt das Gesamtkonzept des Projektes B299/B304 für eine ortsdurchfahrtsfreie Verbindung der A94 zur A8 bei Traunstein ab.

Der Bau von Straßen führt nicht zu einer Reduzierung der Verkehrsproblemen, sondern zu vermehrtem Flächenverbrauch und zu einer Verteilung von Lärm und Schadstoffen in der Fläche.

Der Ort Altenmarkt ist vom Verkehr besonders belastet. Die Situation am Verkehrs-Knotenpunkt „Schneeweiseck“ führt zu einem Stop-and-Go-Verkehr und dadurch zu einer vermehrten Belastung der Bevölkerung mit Lärm und Abgasen.

Da die Errichtung des Aubergtunnels zu einer Enlastung des Schneeweisecks und damit zu einer Verflüssigung des Verkehrs in Altenmarkt führt, stimmt der BN der Errichtung des Aubergtunnels zu.

Mit dem Bau des Aubergtunnels wird aber als zweiter Bauabschnitt die Ostumfahrung von Altenmarkt verbunden. Diesen weiten Bauabschnitt der Umfahrung Altenmarkt und die Aufnahme des Streckenabschnittes in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswege-Planes lehnt der Bund Naturschutz auf Grund des Flächenverbrauches, der Neubelastung bisher nicht belasteter Gebiete, der Belastung insbesondere für die Anwohner in St. Georgen, der Induzierung neuer Verkehrsströme und den umfangreichen Eingriffen in die Natur und das Landschaftsbild ab.

Für die Einschleifung der Tunnelstrecke auf die bestehende B 299 soll ein neuer Kreisverkehr neben der bestehenden Bundesstraße eingerichtet werden, der zwangsläufig an die Streckenführung des 2. Bauabschnittes der Ortsumfahrung anschließen soll.

Der Bund Naturschutz lehnt die Errichtung dieses Kreisverkehrs in der vorgesehenen Größe und den dafür notwendigen Flächenverbrauch ab und fordert eine einfache und flächenschonende Einschleifung des Tunnelverkehrs in die bestehende Trasse der B299.

Im Raumordnungsverfahren wurde noch von einer Verkehrszunahme in Altenmarkt für 2015 auf 25.500 Fahrzeuge pro Tag ausgegangen. Nach den Zahlen von 2008 wird nur noch von einer Steigerung auf 18.600 Kfz ausgegangen.

Nach neueren Verkehrsprognosen wird der Verkehr in der Fläche durch eine Alterung der Bevölkerung, sinkende Beschäftigungszahlen und steigende Energiekosten weiter absinken.

Ein flächenverbrauchender Neubau von mehrspurigen Ortsumfahrungen wird damit nach Ansicht des BN noch fragwürdiger als bisher. Die finanziellen Mittel sollten lieber für die Verlagerung der Transporte auf die Schiene und für ein attraktives Angebot des ÖPNV für die Bürger eingesetzt werden.