Wiesenbrüter schützen!
Hier ist das Betreten der Flächen zum Zwecke der Erholung ist vom 01.03.bis 30.06. eines jeden Jahres verboten, denn die Brut der seltenen Vogelarten wie Bekassine, Braunkehlchen, Wachtelkönig oder Großer Brachvogel soll nicht gestört werden. Hunde dürfen bis einschließlich 15. August nur an der kurzen Leine geführt werden.
Gerade in diesen beliebten Erholungsgebieten ist es notwendig, klare Regeln aufzustellen, um ein Miteinander von Freizeitnutzung und Artenschutz gewährleisten zu können.
Wiesenbrütende Vogelarten sind besonders störempfindlich und darum mittlererweile in ganz Deutschland "stark bedroht" oder "vom Aussterben bedroht".
Aber auch in anderen Gebieten des Landkreises sind Wiesenbrüter unterwegs: Rund um Obing, am Waginger See bei Gut Horn oder im Salzachtal südlich von Tittmoning beispielsweise liegen Kiebitzbrutgebiete. Die Brutvögel und ihre Jungtiere sind extrem scheu, freilaufende Hunde oder Querfeldein-Spaziergänger können ungewollt Nester zerstören oder die Tiere vergrämen und somit den Bruterfolg eines Jahres zunichtemachen.
Der BUND Naturschutz bittet darum alle Naturliebhaber und Freizeitsportler, sich an die Wiesenbrüter-Verordnungen zu halten, Hunde im Frühling in der freien Natur lieber anzuleinen und das Wegegebot zu beachten. Das wäre ein wichtiger Beitrag, den Artenrückgang in unserer Region zu mindern und den seltenen Arten ihren Lebensraum schützen zu helfen.