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"Europa tut der Umwelt gut: für ein demokratisches, ökologisches und soziales Europa!"

Unter diesem Titel beschloss die diesjährige Delegiertenversammlung des BN in Würzburg im Leitantrag einen Aufruf des BUND Naturschutz zur Europawahl 2024. Darin heißt es: "Europa hat entscheidende Bedeutung für den Schutz unserer Lebensgrundlagen. Über 80% der Schutzvorschriften im Natur- und Umweltbereich in Deutschland haben ihre Grundlagen in Vorgaben aus Brüssel. Die Europäische Union (EU) sichert die Gemeingüter Natur, Wasser, Boden, Luft, Klima und Ressourcen über Grenzen hinweg. Das „Grüne Band“ ist ein Musterbeispiel grenzenloser Zusammenarbeit von Menschen und grenzüberschreitenden Naturverbunds. Wenn die Umsetzung der Schutzbestimmungen in Bayern nicht vorankommt, liegt das nicht an der EU, sondern an einer unzureichenden Umsetzung und Unterstützung im Freistaat.

Am 9. Juni 2024 wird das Europäische Parlament neu gewählt, erstmals auch von jungen Menschen ab 16 Jahren. Die künftige Zusammensetzung der Parlamentes entscheidet darüber, ob Europa den Weg der sozial-ökologischen Transformation weiter geht oder ob gestärkte konservative, rechtspopulistische und rechtsradikale Kräfte einen Roll-Back erwirken können und unter dem Deckmantel angeblicher Technologieoffenheit und Entbürokratisierung wirksame Maßnahmen verhindern, mit Scheinlösungen die Verschärfung der Krisen fortführen und die Idee Europa unter gestärkten Nationalismen ersticken. Diese Wahl ist eine Richtungswahl. Denn bei dieser Wahl entscheidet sich, ob Europa weiterhin den Pfad zu mehr Nachhaltigkeit verfolgt oder den meist rückwärtsgewandten nationalstaatlichen Interessen nachgibt.

Mit dem nach der letzten Europawahl 2019 ausgerufenen Green Deal ist Europa wichtige, z. T. wegweisende Schritte in der sozial-ökologischen Transformation und der demokratisch legitimierten Überwindung der Klima-, Biodiversitäts- und Ressourcenkrise vorangekommen. Dies und die Fortsetzung sind ebenso in Gefahr wie ein grundlegendes gemeinsames Verständnis von Europa und Demokratie. Populismus, Rassismus, bewusste Desinformation mit polemischen Kampagnen gegen Natur- und Umweltschutz haben in Verbindung mit fossilen und naturschutzabgewandten Lobbygruppen bereits in den letzten Monaten wichtige Vorhaben wie das EU-Lieferkettengesetz und die Reduzierung von Pestiziden blockiert und das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur beinahe verhindert. Im Natur- und Umweltschutz wurden Feindbilder aufgebaut und längst überwundene Gräben wieder aufgerissen. Europa steht mehr als jemals zuvor unter Druck."

Politische Diskurse müssen auf der Grundlage wissenschaftlicher Fakten erfolgen. Die Dringlichkeit der Klima-, Biodiversitäts- und Ressourcenkrise ist unbestreitbar. Wir in Deutschland wählen die meisten Abgeordneten (96) in das EU-Parlament und haben deshalb eine besondere Verantwortung. Jede Stimme ist wichtig für die Zukunft eines demokratischen, sozial-ökologischen Europas und jeder Prozentpunkt ein Mandat. Nutzen wir diese Stärke für ambitioniertes und entschiedenes Handeln und für die Schaffung eines gesellschaftlichen Ausgleichs, der berechtigte Interessen einbindet und verhindert, dass einzelne Gruppen zurückgelassen werden. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen darf kein Instrument zur gesellschaftlichen Spaltung werden.

In seiner Rede zur Eröffnung der Delegiertenversammlung machte Richard Mergner deutlich, dass es bei der Europawahl um mehr geht als nur um die fachlichen Themen von Natur und Mitwelt in Europa: "Wir sind als Naturschützer, Teil der großen, aber oft nicht wahrgenommen ehrenamtlichen Bewegung in Bayern, die sich für ein Miteinander, für das Gemeinwohl und damit letztlich für eine funktionierende Demokratie einsetzt. (...) Ehrenamtliches Engagement ist eine zwingende Klammer für unsere Gesellschaft, egal ob in der Feuerwehr oder im Sportverein über die sozialen Dienste bis zu den Helferkreisen für Geflüchtete oder eben auch im Natur- und Umweltschutz.

Die politisch Verantwortlichen von der Kommune bis zur europäischen Ebene sollten diesen Schatz würdigen und pflegen. Stattdessen waren wir im letzten Jahr konfrontiert mit Hass und Hetze, mit Kampagnen gegen die Renaturierung geschädigter Ökosysteme, Umweltmaßnahmen im Agrarbereich, die Gentechnikfreiheit, die Energiewende, das Energiesparen oder die Wärmepumpe - vor allem im Landtagswahlkampf, aber auch auf europäischer Ebene, angefeuert von CSU, Freien Wählern und FDP in einer beispiellosen Rolle rückwärts. (...) Rechtskonservative und –extreme stellen sogar Europa als Ganzes und seine Werte in Frage, vergiften Diskurse mit Fake-News und gezielt geschürten Ängsten und untergraben demokratische Grundprinzipien.

Grundlage für ein ehrenamtliches Engagement ist aber gerade die Bewahrung einer funktionierenden Demokratie und die Achtung der Würde aller Menschen. Dem BUND Naturschutz ist es ein besonderes Anliegen die Demokratie vor ihren rechtsextremen Feind*innen und vor Populist*innen zu schützen, denn die demokratischen Instrumente sind für uns die Voraussetzung Natur und Umwelt und damit unsere Lebensgrundlagen vor einer Zerstörung zu bewahren.
Lassen Sie uns gemeinsam ein starkes Zeichen setzen, dass wir das Europaparlament nicht den
Rechtspopulisten und Gegnern der Demokratie und des Schutzes unserer Lebensgrundlagen überlassen wollen."

Wir bitten Sie daher: Nehmen Sie am nächsten Sonntag ihre Rechte wahr und geben Sie Ihre Stimme bei der Europawahl ab. Stimmen Sie für ein soziales und ökologisches Europa in dem auch Natur und Mitwelt einen Platz haben und für ein demokratisches Europa, das uns auch weiterhin ein starkes zivilgesellschaftliches Engagement in allen Bereichen ermöglicht.


Europa im Einklang mit der Natur

Der anhaltende dramatische Verlust von Arten und Lebensräumen ist neben der Klimakrise die zweite große Bedrohung unserer Zivilisation. Mit der Verabschiedung des globalen Biodiversitätsabkommens in Montréal hat sich die EU zu deutlich mehr Anstrengungen im Naturschutz verpflichtet. Mit der Biodiversitätsstrategie hat sie zwar die richtigen Ziele gesetzt,die Umsetzung steht jedoch noch aus.

Dabei zählt die EU in einer Publikation* viele gute Gründe auf, warum wir dringend viel mehr für den Naturschutz tun müssen:

  • Die Natur in der EU ist in alarmierendem Maße geschädigt. Mehr als 80 % der Lebensräume befinden sich in einem unbefriedigenden oder schlechten Erhaltungszustand. Am stärksten betroffen sind Moorgebiete, Grasland und Dünen. Feuchtgebiete sind seit 1970 in West-, Mittel- und Osteuropa um 50 % geschrumpft.
  • Bis zu 70 % der Böden in der EU sind verdichtet, erodiert, ausgelaugt oder anderweitig geschädigt. Stark erodierte Anbauflächen tragen Schätzungen zufolge zu einem Verlust an landwirtschaftlicher Produktivität in Höhe von 1,25 Milliarden Euro pro Jahr in der EU bei. Die durch degradierte Böden in der EU verursachten Gesamtkosten werden sogar auf über 50 Milliarden Euro pro Jahr beziffert.
  • In den letzten zehn Jahren sind die Bestände von 71 % der Fisch- und 60 % der Amphibienpopulationen zurückgegangen.
  • Mehr als 75 % der weltweiten Ernte hängt von der Bestäubungsleistung durch Insekten und andere Tiere ab. Aber eine von drei Bienen- und Schmetterlingsarten in der EU ist im Rückgang begriffen, und eine von zehn dieser Arten ist vom Aussterben bedroht.

Die EU hat sich ambitionierte Ziele gesetzt, die sie mit ihrer Gesetzgebung erreichen will:

  • Wiederherstellung von Lebensräumen und Arten und deren dauerhafte Erhaltung durch die EU-Naturschutzvorschriften;
  • Erhöhung der biologischen Vielfalt und Sicherung der kostenlosen Leistungen der Natur, wie z. B. der Reinigung unseres Wassers und unserer Luft, der Bestäubung von Nutzpflanzen und der Schutz vor Überschwemmungen.
  • Verbesserung der biologischen Vielfalt auf landwirtschaftlichen Flächen, z. B. für Insekten und Vögel und Schaffung von Landschaftselementen mit hoher Artenvielfalt;
  • Umkehrung des Rückgangs der Bestäuber bis 2030;
  • Wiederherstellung entwässerter Moorgebiete und Schaffung gesünderer Wälder mit größerer biologischer Vielfalt;
  • Mindestens 25.000 km frei fließende Flüsse bis 2030;
  • Kein Nettoverlust an städtischen Grünflächen bis 2030 und ein Flächenanteil von Baumkronen von mindestens 10 % in europäischen Städten.

Der BUND Naturschutz kann alle diese Ziele nur begrüßen. In ihrer Publikation erklärt die EU auch, wie wir alle von der Erreichung dieser Ziele profitieren:

  • Jeder Euro, der in die Wiederherstellung von Böden investiert wird, bringt einen wirtschaftlichen Gewinn von 8 bis 38 Euro.
  • Moorgebiete speichern fast 30 % des weltweiten Bodenkohlenstoffs. Durch die Wiederherstellung entwässerter Torfgebiete könnten bis zu 25 % der landgebundenen Treibhausgasemissionen in Europa eingespart werden.
  • Natürliche Flüsse, Überschwemmungsgebiete und Feuchtgebiete absorbieren Hochwasser effektiver und zu geringeren Kosten als alle vom Menschen geschaffenen Strukturen.
  • Städtische Grünflächen tragen wesentlich zur Temperatursenkung bei, absorbieren überschüssige Niederschläge und fördern das körperliche und geistige Wohlbefinden.

Ein zentraler Baustein um diese Ziele zu erreichen ist das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur. Es soll Umsetzungsdefizite bei bestehenden EU-Richtlinien zum Schutz der Natur auflösen und geschädigte Ökosysteme wieder verbessern um unser aller Lebensgrundlage zu bewahren. Es ist ein zentraler Bestandteil des Green Deal. In einem ersten Schritt sollen bis 2030 Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur auf mindestens 20 % der Land- und Seeflächen Europas erfolgen.

Im Europäischen Parlament stimmten 329 Abgeordnete für das Gesetz, 275 dagegen. Fast alle Mitglieder der Grünen/EFA, S&D und The Left stimmten für das Gesetz. Dagegen stimmten die meisten Abgeordneten der ID-, EKR- und der EVP-Fraktion. Die liberalen Renew-Abgeordneten waren in dieser Angelegenheit gespalten.

Leider ist das Gesetz bis heute noch nicht endgültig beschlossen, weil die endgültige Zustimung im Rat der Europäischen Union noch fehlt. Am 25. März sollte in einem Formalakt nur noch der Stempel unter diese von den Mitgliedstaaten mehrheitlich angenommene Kompromissfassung gesetzt werden. Doch einige Mitgliedstaaten halten sich plötzlich nicht mehr daran. Ungarn beschloss im letzten Moment, die Zustimmung aus politischen Gründen zurückzuziehen und torpediert damit die demokratisch in den drei europäischen Institutionen Rat, Kommission und Parlament getroffene Vereinbarung. Aktuell laufen weitere Verhandlungen.

Der BUND Naturschutz nimmt die EU beim Wort und fordert vom neu gewählten Europäischen Parlament, der EU-Kommission und dem Rat der Europäischen Union

  • die Beibehaltung des bestehenden EU Naturschutzrechtes. Allen voran die FFH- und die Vogelschutzrichtlinie sind nach wie vor aktuell und zweckmäßig. Der bestehende Rechtsrahmen bietet eine ausreichende Flexibilität, z. B. für die Schaffung einer Ko-Existenz zwischen Landnutzung und Beutegreifern. Deren Schutzstatus muss deshalb erhalten bleiben.
  • die zeitnahe Verabschiedung und Umsetzung des Gesetzes zur Wiederherstellung der Natur.
  • eine ausreichende Finanzierung des Naturschutzes. Bestehende Fonds müssen deutlich stärker als bisher zur Erreichung der EU-Biodiversitätsziele beitragen und ein eigenständiger „EU Fonds für die Rettung der Natur“ zur Finanzierung neuer Aufgaben ist zusätzlich notwendig. Das erfolgreiche LIFE Programm muss beibehalten werden.
  • eine bessere Integration der Naturschutz-Richtlinien und ihrer Ziele und Forderungen in andere Politikbereiche, insbesondere hinsichtlich konkurrierender oder kontraproduktiver Anreizprogramme (z. B. in der Agrarpolitik). Aus der Erfahrung heraus können Konflikte gelöst werden, wenn Anreize an den Richtlinien ausgerichtet werden und jegliche Einschränkung durch verfügbare adäquate Kompensation ausgeglichen wird.

Naturschutz geht uns alle an. Die EU selbst hat es so formuliert: „Ökosysteme sind die Grundlage allen Lebens auf der Erde. Je gesünder unsere Ökosysteme sind, desto gesünder ist unser Planet - und seine Menschen.“ Wir bitten Sie daher: Gehen Sie am 9. Juni zur Wahl und stärken Sie die politischen Kräfte im Europäischen Parlament, die sich für die Bewahrung der Natur und unserer Lebensgrundlagen einsetzen.

* Publications Office of the European Union, Fact Sheet on Nature Restoration Law (2022), ISBN 978-92-76-49418-8 / doi:10.2779/86148


Was essen wir morgen?

Die größte Bedrohung für die Ernährungssicherheit ist nicht der Preis für den Agrardiesel sondern der voranschreitende Klimawandel und das Artensterben. Ein bloßer Abbau von Umweltstandards und eine weitere Industrialisierung der Landwirtschaft mit noch mehr Kunstdünger, Pestiziden und Gentechnik sind die falsche Antwort darauf. Die Landwirtschaftspolitik muss sich wandeln und die bäuerlichen Betriebe erhalten und Böden, Tiere und Verbraucher schützen.

Die Anzahl landwirtschaftlicher Betriebe hat in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich abgenommen. Gleichzeitig ist die durchschnittliche Betriebsgröße angestiegen. Hinzugekommen sind landwirtschaftsferne Investoren, die in den Bodenmarkt eingestiegen sind, Flächen in großem Umfang aufkaufen und Pachtpreise verlangen, welche mit nachhaltiger Landwirtschaft nicht zu erwirtschaften sind. Diese Entwicklungen gehen zu Lasten der bisherigen Struktur einer bäuerlichen Landwirtschaft in der EU.

Der BUND Naturschutz fordert vom neu gewählten europäischen Parlament einheitliche Regeln zu erlassen, um Investitionen durch solche Investoren zu reduzieren und Akteuren aus der bäuerlichen Landwirtschaft oder dem Natur- und Umweltschutz den Vorzug zu geben. Er fordert weiter für die EU Mitgliedstaaten verbindliche Ziele zu setzen, um den Flächenfraß zu begrenzen. Priorität muss die Umnutzung bereits versiegelter Flächen haben, statt Projekte auf der „grünen Wiese“ zu bauen. Im laufenden Verfahren zur neuen EU Bodenrichtlinie sollten Rat und Parlament Minderungsziele für die Neuversiegelung von Böden sowie die Nutzungsprioritäten einfügen.

Die EU-Agrarpolitik (GAP) ist eine wesentliche Ursache für die Intensivierung der Landwirtschaft. Nur ein viel zu geringer Anteil der Gelder geht derzeit in ökologisch verträgliche, die Artenvielfalt fördernde und Ressourcen schonende Nutzungsformen. Die Weiterentwicklung und Ökologisierung der GAP („Öffentliches Geld nur für öffentliche Leistungen“, sukzessive Abschaffung der Flächenprämie) für die nächste Förderperiode ab 2027 ist daher eine große Aufgabe für das neue Parlament.

Der BUND Naturschutz fordert für die neue GAP ab 2028 das Ende der pauschalen Flächenprämien und die vollständige Bindung aller Mittel an die Honorierung von Leistungen im Sinne des Gemeinwohls. Die Übergabe und Neugründung von Höfen soll mit einer Existenzgründungs-Prämie besser unterstützt werden. Die EU muss sich durch die kommende GAP- Reform und die Revision des Tierwohlrechts für ein Ende der industriellen Massentierhaltung und statt dessen für eine extensivere Tierhaltung mit insgesamt kleineren Tierbeständen einsetzen. Sie soll Anreize für einen geringeren Konsum von tierischen Produkten und eine nachhaltigere und mehr pflanzenbasierte Ernährung schaffen. Dies ist durch eine EU-weit verpflichtende Kennzeichnung der Haltungsform bei allen tierischen Produkten umsetzbar.

Der hohe Einsatz von Pestiziden ist eine Bedrohung für die Biodiversität, natürliche Ressourcen wie Böden oder Wasser und letztendlich für die menschliche Gesundheit. Diese Stoffe gefährden damit am Ende genau die natürlichen Ressourcen, von welchen unsere Nahrungsmittelproduktion abhängt. Nicht-chemische Alternativen, vor allem vorbeugende Anbaumethoden, müssen Priorität haben. Gleichzeitig braucht es geschützte Bereiche, in denen der Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden grundsätzlich untersagt ist. Neben Natura 2000 Gebieten, gehören dazu menschliche Siedlungsbereiche, Klein- und Privatgärten aber auch ausreichende Pufferstreifen rund um Gewässer. Die EU versucht spätestens seit 2009 den Einsatz von Pestiziden zu reduzieren. Der Vorschlag der EU Kommission für eine Pestizidrahmenverordnung (SUR) vom Juli 2022 war ein guter Schritt nach vorne, um rechtlich verbindliche Reduktionsziele auf EU und nationaler Ebene zu etablieren. Nachdem das Gesetzgebungsverfahren vor der Europawahl nicht mehr abgeschlossen wurde, liegt es nun am neuen Europaparlament, dieses zu Ende zu bringen. Der Handlungsdruck ist enorm. Die EU muss dafür sorgen, dass Pestizide nur noch als Mittel der letzten Wahl zum Einsatz kommen. Ihr Einsatz und das daraus entstehende Risiko muss sich bis 2030 halbieren.

Gentechnik muss weiter reguliert und für den Verbraucher als solche klar erkennbar bleiben. In der EU haben wir bislang einen gut funktionierenden Rechtsrahmen für gentechnisch veränderte Organismen (GVO), der dafür sorgt, dass wir noch wissen, was wir essen. Kernprinzipien des geltenden Gentechnikrechts sind eine Kennzeichnung in der gesamten Lebensmittelkette, eine Rückverfolgbarkeit, eine Risikoprüfung und ein Zulassungssystem. Dies entspricht dem Vorsorgeprinzip, Schäden lieber zu vermeiden statt sie zu sanktionieren.

Damit konnte sich in Europa auch ein erfolgreicher konventioneller und ökologischer Lebensmittelmarkt ohne Gentechnik entwickeln – ein Vorteil sowohl im Binnenmarkt wie im weltweiten Handel, der in Europa die qualitätsorientierte Lebensmittelerzeugung und den Ökolandbau sichert.

Eine Deregulierung neuer Gentechnikverfahren und der daraus hergestellten Organismen würde die vielfältige Land- und Lebensmittelwirtschaft in Europa bedrohen. Profitieren würden vor allem die großen Agrochemie-Konzerne, die schon jetzt auf den Großteil der Verfahren wie auch der erzeugten Organismen Patente halten – und die bei einer Deregulierung noch viel mehr Patente auf Leben anmelden würden. Bedroht von einer Abschwächung bzw. einer Aussetzung der Regulierung für einzelne gentechnische Verfahren wären der Ökolandbau, der per Definition gentechnikfrei wirtschaftet, der vor allem in Deutschland starke Qualitätsmarkt „ohne Gentechnik“ und auch unsere Umwelt und Ökosysteme.

Denn die vorgelegten Vorschläge für eine Deregulierung von Gentechnik sehen vor allem vor, für eine Vielzahl von gentechnisch veränderten Organismen keine Risikoprüfung mehr vorzuschreiben, sie aus dem Zulassungssystem herauszunehmen und für sie auch Kennzeichnung und damit Rückverfolgbarkeit auszusetzen. Damit wären einmal freigesetzte GVO kaum mehr rückholbar und es kommt hinzu, dass der derzeitige Vorschlag auch gentechnisch veränderte Wildpflanzen, Bäume oder Algen umfasst, die sich nach Freisetzung sehr viel weiterverbreiten könnten als genveränderte Kulturpflanzen.

Schon 2018 hat der Europäische Gerichtshof deshalb geurteilt, dass zur Wahrung des Vorsorgeprinzips auch neue Gentechnik unter den geltenden Rechtsrahmen fällt, und für sie die gleichen Kriterien gelten müssen wie für bisherige GVO.

In der zu Ende gehenden Legislaturperiode wurde keine Einigkeit erzielt und keine neue Regelung verabschiedet. Der BUND Naturschutz fordert, dass das auch künftig so bleibt. Die EU- Institutionen, allen voran die neugewählten Abgeordneten des Europäischen Parlaments müssen eine Abschwächung der Gentechnikregulierung deshalb zurückweisen. Auch eine veränderte Regulierung muss sicherstellen, dass die bisher geltenden Prinzipien für Umwelt- und Verbraucherschutz gewahrt bleiben.

Wir alle haben es mit in der Hand. Gehen Sie am 9. Juni zur Wahl und stärken Sie im nächsten Europäischen Parlament die Kräfte, die sich für gesundes Essen auf unserem Teller, das wir ohne schlechtes Gewissen genießen dürfen, und für den Erhalt unser bäuerlichen Betriebe und der durch sie geschaffenen Kulturlandschaft einsetzen.


Europa auf dem Holzweg?

Die Ende April vom EU-Parlament beschlossene Verordnung über Lieferketten hat in den letzten Monaten, auch aufgrund des darüber entstandenen Streits zwischen den Regierungsparteien, viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Eine in mancher Hinsicht vergleichbare Regelung zum Schutz der Wälder auf der ganzen Erde vor Kahlschlägen zur Holznutzung oder Anlage von Plantagen fand weniger Beachtung, erst ihre Umsetzung in der Novelle des Bundeswaldgesetzes sorgt für Aufregung. Für den BUND Naturschutz betrifft die „Verordnung (EU) 2023/1115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union“ aber ein ganz zentrales Thema.

Die Wälder verschwinden schnell auf der ganzen Welt. Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) schätzt, dass zwischen 1990 und 2020 weltweit 420 Millionen Hektar Wald – eine Fläche, die größer ist als die Europäische Union – verloren gegangen sind. Das sind rund 10 % der Wälder der Welt, weitere 10 % der Wälder weltweit sind stark zerstückelt und voneinander isoliert. Jedes Jahr werden global weitere 10 Millionen Hektar Wald zerstört. 90 Prozent dieser Entwaldung wird durch nicht-nachhaltige Landwirtschaft verursacht. Dieses Ausmaß der Zerstörung hat erhebliche soziale, wirtschaftliche und ökologische Auswirkungen, lokal und global.

Die Entwaldung ist eine Hauptursache für den Klimawandel und den Verlust an biologischer Vielfalt. Waldvernichtung trägt weltweit zu 20 Prozent der globalen Kohlendioxidemissionen bei und schädigt zugleich massiv den Wald als Klimaschützer.  Als ein großer Verbraucher von Rohstoffen, deren Gewinnung mit Entwaldung und Waldschädigung verbunden ist, ist die EU Teil dieses Problems und hat die Verantwortung, einen Beitrag zum Erhalt der Wälder zu leisten.

Viele internationale Studien sprechen eine klare Sprache: Für den Konsum an landwirtschaftlichen Erzeugnissen in Europa werden anderswo auf der Welt Wälder zerstört oder geschädigt. Entwaldungsfreie Lieferketten sind daher ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige Landwirtschaft mit zahlreichen positiven ökologischen und sozialen Effekten. Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte kommt langjährigen Forderungen an entsprechende Lieferketten nach. Gleichzeitig erfüllt die EU mit der Verordnung internationale Verpflichtungen zum Waldschutz, die die Weltgemeinschaft im Übereinkommen von Paris und in der Agenda zur nachhaltigen Entwicklung, u.a. zu nachhaltigem Konsum im Nachhaltigkeitsziel SDG 12 und Walderhalt in SDG 15, eingegangen ist.

Mit der neuen Verordnung gelten unternehmerische Sorgfaltspflichten für den Handel mit Soja, Ölpalme, Rindern, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz sowie daraus hergestellten Erzeugnissen wie Leder, Schokolade, Reifen oder Möbeln. Damit dürfen die Rohstoffe und Erzeugnisse nur dann in Verkehr gebracht, auf dem Markt bereitgestellt oder ausgeführt werden, wenn sie entwaldungs- und waldschädigungsfrei sind. Das bedeutet, dass sie nicht auf Flächen produziert wurden, auf denen seit 31.12.2020 Entwaldung oder Waldschädigung stattgefunden hat. Zudem müssen die Rohstoffe und Erzeugnisse im Einklang mit den Gesetzen des Ursprungslands stehen und unter Beachtung der in der Verordnung spezifizierten, elementaren Menschenrechte produziert worden sein. Mit einer Sorgfaltserklärung müssen die Erfüllung der Sorgfaltspflicht und die Einhaltung der Verordnung bestätigt werden.

Spätestens mit der Umsetzung in nationales Recht werden hier die Stimmen laut, die gegen eine unzumutbare Bürokratisierung und den Regulierungswahn in Brüssel und Berlin protestieren. Auch der BUND Naturschutz wäre froh, wenn es dieser Nachweise nicht bedürfte. Aber: Ein nicht unerheblicher Teil der international gehandelten Hölzer stammt aus illegalen Quellen. Ihren Anteil am weltweiten Handel gibt das zuständige Bundesministerium zwischen sieben und siebzehn Prozent an. In Deutschland sind laut Schätzungen des Thünen-Instituts zwei bis fünf Prozent des eingeführten Holzes illegal. Der WWF nennt mit sieben bis neun Prozent wesentlich höhere Werte. In Russland, dem Land mit den drittgrößten Urwaldflächen, stammen laut WWF bis zu 50 Prozent des Holzes aus illegalen Quellen. Indonesisches Tropenholz stammt in drei von vier Fällen aus illegaler Quelle und im brasilianischen Amazonasgebiet liegt der Anteil sogar bei 80 Prozent. Aber auch Regionen im Nordosten und Südosten der EU werden immer wieder mit illegalem Holzeinschlag in großem Stil in Verbindung gebracht.

Bereits mit der 2005 verabschiedeten FLEGT-Verordnung wurde versucht, Holzimporte aus illegalen Quellen zu unterbinden. Allerdings wurde hier auf freiwillige Vereinbarungen mit den Herkunftsländern gesetzt. Die Verhandlungen kamen aber nur mit Indonesien überhaupt zu einem Abschluss und die Umsetzung blieb eher ein Wunschtraum.

Dem BUND Naturschutz bleibt nur, festzustellen, dass Appelle und Freiwilligkeit nicht zum Ziel führen, wenn die rücksichtslose oder gar kriminelle Ausbeutung der Natur lukrative Gewinne verspricht. Bezogen auf den Profit stand der Handel mit illegal eingeschlagenen Hölzern 2017 an erster Stelle der Kriminalität mit natürlichen Ressourcen. Es wird also nicht ohne verpflichtende Nachweise und deren Kontrollen abgehen.

Die Forderung des BUND Naturschutz an die Abgeordneten im europäischen Parlament, die EU-Kommission und den Rat der Europäischen Union lautet daher, die Gesetzgebung für nachhaltige und entwaldungsfreie Lieferketten weiterhin voranzutreiben und zügig und entschlossen umzusetzen.

Unsere Bitte an Sie ist, mitzumachen und zum Beispiel aktiv nachzufragen, woher die Produkte und Rohstoffe in ihrem Umfeld kommen. Und gehen Sie bitte zur Europawahl, stärken Sie die Kräfte im Europäischen Parlament, die eine Mitverantwortung der EU für Wälder, Biodiversität und Klima weltweit anerkennen und überlassen Sie Europa nicht einem rücksichtslosen Neokolonialismus.


Ganz Europa steht im Stau?

Der Mobilitätssektor ist nach wie vor EU-weit ein großes Sorgenkind. In vier Bereichen sind deutliche Fortschritte dringend nötig, bisher wurden aber nur Trippelschritte erreicht: Der völlig unzureichende Beitrag zum Klimaschutz steht fast jede Woche in der öffentlichen Diskussion. Neben der Emission von CO2 müssen wir aber auch die übrigen gas- und staubförmigen Emissionen des Verkehrssektors senken um die Luftqualität zu verbessern und unsere Gesundheit zu schützen. Wir müssen uns entscheiden, wie viel Verkehr und Verkehrsinfrastruktur wir uns leisten wollen und können. Und schließlich müssen wir eine Antwort auf die Frage nach einer gerechten Teilhabe aller an einer klima-, umwelt-, gesundheits- und sozialverträglichen Mobilität finden.

In der EU-Politik gab und gibt es gute Ansätze in den „Weißbüchern Verkehr“ (2001, 2011) oder ein Maßnahmenpaket zur „Ökologisierung des Verkehrs“ (2008). Für gesunde Luft hat die EU ein „Saubere-Luft-Politik-Paket EU“ und die Luftqualitäts-Richtlinie (2008) mit Grenzwerten für NO2, NOx, Feinstaub, SO2, Benzol, Kohlenmonoxid oder Blei verabschiedet.

Auf diesen Richtlinien und Grenzwerten beruhen auch (z.T. vor Gericht durchgesetzte) Maßnahmen zur Einhaltung in vielen bayerischen Städten. Erst im Februar 2024 haben sich das Europäische Parlament und der der Rat der EU-Staaten auf eine Überarbeitung der Luftqualitäts-Richtlinie
und damit neue Luftqualitätsnormen geeinigt, z.B. soll der Jahresgrenzwert für Feinstaub um mehr als die Hälfte gesenkt werden. Es gilt das „Null-Schadstoff-Ziel für die Luft“ bis 2050.

In der Verordnung zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen werden zudem Normen für Kohlendioxid-Emissionen von neuen Personenkraftwagen aufgestellt. Ein
zentraler Schritt war 2022 die Einigung, dass ab 2035 keine Neuwagen mit Verbrennungsmotor mehr verkauft werden dürfen („Verbrenner-Aus“).

Alleine mit Emissionsschutz ist es nach Ansicht des BUND Naturschutz aber nicht getan. Die Belastungen alleine durch die Verkehrsmenge und den ungebremsten Ausbau von Verkehrsinfrastruktur sind für uns deutlich wahrnehmbar, sei es bei der Blockabfertigung im Alpentransit und kilometerlangem Rückstau von LKW oder beim Ausbau der A8 oder der Bundesstraßen im Landkreis. Der europäische Traum von Freizügigkeit und freiem Warenverkehr hat sich längst zu einem Albtraum von Blechlawine und Asphalt gewandelt.

Das bisher Erreichte ist nicht ausreichend und wird darüber hinaus immer von den unterschiedlichen Interessenverbänden immer wieder in Frage gestellt. Darum fordert der BUND Naturschutz von allen Kandidat*innen für das Europäische Parlament und von der zukünftigen EU Kommission sich für eine klima-, umwelt-, gesundheits- und sozialverträgliche Mobilität und insbesondere die folgenden Punkte einzusetzen:

Die Stärkung des Schienenverkehrs: Die EU muss die Barrieren im internationalen Schienenverkehr
zwischen den Mitgliedstaaten weiter abbauen und u.a. den Güterverkehr vermehrt auf die Schiene
verlagern. Im Personenverkehr braucht es Verbesserungen bei den Buchungen für internationale
Verbindungen. Es kann nicht angehen, dass ich am Bahnschalter in Traunstein zwar eine Fahrkarte für die Rückfahrt von Mantova nach Traunstein kaufen kann, nicht aber für die Hinfahrt. Da muss ich mir beim Umsteigen in Verona eine Fahrkarte für die letzten Kilometer kaufen. Außerdem soll der Nachtzugverkehrs als Alternative zu innereuropäischen Flügen nicht weiter reduziert, sondern im Gegenteil deutlich gestärkt werden.

Das Ende der steuerlichen Begünstigung des Flugverkehrs: Es braucht eine europaweite Besteuerung von Kerosin sowie den Abbau von umweltschädlichen Subventionen. Zusätzlich bedarf es klarer Regelungen und einer steigenden Quote beim Einsatz strombasierter Kraftstoffe bei nicht verlagerbaren Flügen.

Die Reduktion der Emissionen von Luftschadstoffen durch den Verkehrssektor: Die
Gesundheitsbelastungen durch Abgase aus Verbrennungsmotoren sind nach wie vor allgegenwärtig. Zwar werden die gesetzlichen Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxide inzwischen in weiten Teilen eingehalten, das heißt aber nicht, dass es nicht noch hohe Belastungen gibt. Hier braucht es eine Verschärfung der Vorgaben, angelehnt an die Empfehlungen der WHO.

Erstmalige Effizienzvorgaben für E-Fahrzeuge: Die EU muss die Einführung von Effizienzstandards für batterieelektrisch betriebene PKW und Nutzfahrzeuge angehen. Diese sollten Anreize für einen möglichst sparsamen Energie- und Ressourceneinsatz bei der Herstellung, dem Betrieb und dem Recycling von Elektrofahrzeugen sowie von Batterien setzen.

Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung: Ziel der Wirtschaftsförderung muss eine Verkürzung von Lieferketten zur Reduktion des Risikos einer Unterbrechung sein. Dies gilt ganz besonders für Produkte des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel. Negativbeispiele wie die bayerische Milch, die in Italien zu Joghurt verarbeitet und dann in Polen in Plastikbecher abgefüllt wird, darf es ebensowenig geben wie just-in-time Lieferungen von Einzelteilen quer durch Europa. Regionalförderungen, die in hohem Maß neue Güterverkehrsströme bewirken, sind abzulehnen.


EU-Politik für nachhaltiges Wirtschaften

Über die Veränderungen des Klimas und die damit verbundenen Auswirkungen auch auf unseren Landkreis und unser Leben berichten die Medien häufig. Das Artensterben findet deutlich seltener den Weg in die Schlagzeilen, obwohl seine bedrohlichen Auswirkungen auf uns nicht weniger dramatisch sein werden. Aber nur einmal im Jahr zum „Earth Overshoot Day“ ist den Medien unser verschwenderischer Umgang mit den Ressourcen unserer Erde eine kurze Meldung wert.

Dabei ist die Ressourcenkrise eine der Klima- und Biodiversitätskrise vergleichbar große Herausforderung im 21. Jahrhundert. 2023 waren bereits am 2. August die nachhaltig nutzbaren Ressourcen für das gesamte Jahr aufgebraucht. Der durchschnittliche Ressourcenverbrauch der EU liegt deutlich über dem weltweiten Durchschnitt. Das ist fatal, denn viele Umweltschäden, eine rücksichtslose Ausbeutung z. B. von Arbeitskräften oder der globalen Wasservorräte sind mit der Bereitstellung und Umwandlung von Ressourcen verbunden. Eine konsequente Ressourcenwende ist daher der wichtigste Hebel um die Klimakrise abzumildern und das Artensterben aufzuhalten.

In den letzten 30 Jahren hat die EU für den Umweltschutz und für eine nachhaltige Wirtschaftsweise fortschrittliche Vorgaben beschlossen. Es waren im Vergleich zu den bisherigen nationalen Instrumenten wegweisende Errungenschaften. Europa sichert so unser gemeinsames Naturerbe und grenzüberschreitend Klima und Ressourcen sowie unsere Lebensqualität.

Zum Schutz der Umwelt und Bevölkerung von schädlichen Chemikalien gibt es die EU-Chemikalienverordnung REACH (2007). REACH ist die Abkürzung für die Registrierung, Evaluierung (Bewertung) und Autorisierung (Zulassung) von Chemikalien. Ohne Daten über Umwelt- und Gesundheitsfolgen und Registrierung gibt es keine Marktzulassung. Bis dato mussten schädliche Wirkungen erst vom Gesetzgeber nachgewiesen werden, bevor eine Chemikalie verboten werden konnte. REACH hat die Beweislast umgekehrt und ist ein Meilenstein für den Schutz von Mensch und Umwelt vor gesundheitsschädlichen Stoffen.

Das Ziel eines nachhaltigeren Umgangs mit Ressourcen sollen unter anderem die Abfall-Rahmen-Richtlinie (2008), das Kreislaufwirtschafts-Paket (Aktionsplan 2015, Beschluss 2018), die Plastik-Strategie (2018) oder die Einwegkunststoff-Richtlinie (2019) sichern. Aktuell wird über eine neue Verpackungs-Verordnung verhandelt, damit Verpackungsmüll weniger, leichter recycelbar und öfter recycelt wird. Plastik-Wegwerfverpackungen sollen verschwinden. Dass mit einigen umweltschädlichen Einweg-Plastik-Produkten bereits heute in ganz Europa Schluss ist, ist der EU zu verdanken.

2024 wurde ein weiterer wichtiger Schritt zur Kreislaufwirtschaft beschlossen, nämlich das Recht auf eine Reparatur von Elektronik- und Haushaltsgeräten. Wenn diese innerhalb der Gewährleistungsfrist – also den ersten zwei Jahren - stattfindet, soll sich Gewährleistung um ein Jahr verlängern. Die förmliche Verabschiedung des Rechtes steht aber noch aus.

Der Ausgang der Europwahl entscheidet darüber, ob Umweltschutz und eine nachhaltige Wirtschaftsweise auch in Zukunft in Brüssel begrüßt und nicht abgelehnt werden. In der nächsten Legislaturperiode könnten die bisherigen Errungenschaften des Green Deals zunichtegemacht werden und nötige Verbesserungen unterbleiben.

Ähnlich wie beim Klimaschutz braucht es rechtlich verbindliche Ziele für eine Reduktion unseres Ressourcenverbrauchs, die verdeutlichen, wie groß das nachhaltig nutzbare Budget an Ressourcen noch ist. Nur auf dieser Basis kann zukünftig priorisiert werden.
Die Reduktion des Verbrauchs von Primärrohstoffen ist die einzige glaubhafte Antwort auf die Frage der Versorgungssicherheit, die gerade so viele in der EU beschäftigt. Sie ist zentrale Voraussetzung zur Etablierung einer echten Kreislaufwirtschaft.

Die EU muss die Weichen stellen, damit wir im Einklang mit der Natur leben und wirtschaften. Sie muss eine giftfreie Umwelt sicherstellen und unseren Ressourcenkonsum, insbesondere in Drittstaaten, drastisch reduzieren.

Forderungen des BUND Naturschutz an die Parteien im europäischen Parlament wie an die EU-Kommission und den Rat der europäischen Union für ein ressourcenleichtes Leben und eine giftfreie Umwelt sind:

  • Ein neues EU Ressourcenschutzgesetz, um den Ressourcenverbrauch Europas auf ein nachhaltiges und gerechtes Maß zu reduzieren, mit verbindlichen Reduktionszielen und einem Reduktionspfad.
  • Die Verwirklichung einer echten Kreislaufwirtschaft mit klaren und verbindlichen Abfallvermeidungszielen entlang der Abfall-Hierarchie.
  • Ein starkes Chemikalienrecht: Produkte müssen schadstofffrei hergestellt werden, Gruppenbeschränkung für besorgniserregende Stoffe (u .a. die gesamte PFAS Gruppe) mit ähnlichen Eigenschaften unter Anwendung des Vorsorgeprinzips.
  • Ein Ende von doppelten Standards im Chemikalienrecht: Exportverbot für Stoffe, die aufgrund ihrer schädlichen Wirkung für Mensch und Umwelt in der EU verboten oder beschränkt sind.
  • Maßnahmen für weniger Einwegprodukte und Möglichkeiten für Mitgliedstaaten für eigene weitergehende Verbote von Einwegprodukten.
  • Eine deutliche Reduktion von Müllexporten und der Meeresverschmutzung durch Müll.

Setzen Sie sich mit uns ein für ein solidarisches Miteinander, für eine nachhaltige Wirtschaftsweise, den Schutz der Umwelt und die Erhaltung unserer Lebensgrundlagen. Gehen Sie am 9. Juni wählen. Die Zukunft Europas und damit auch unserer Region zählt auf Sie.


Der „europäische Grüne Deal“

In einem Vortrag bezeichnete der frühere EU-Kommissar Günther Oettinger Brüssel hinsichtlich der politischen Ausgestaltung als so bedeutend wie „das Rathaus, die Landeshauptstadt und Berlin zusammengenommen“. Über die genauen Prozentanteile lässt sich streiten, aber die EU-Politik hat Einfluss auf das Geschehen auch hier vor Ort und ganz besonders in den Bereichen Natur- und Umweltschutz sowie Land- und Forstwirtschaft. Daher ist jede Stimme bei der Europa-Wahl wichtig.

Von zentraler Bedeutung für die Umwelt, aber auch viele andere Bereiche ist der „europäische Grüne Deal“. Der Rat der Europäischen Union beschreibt ihn wie folgt: „Europas Zukunft hängt von einem gesunden Planeten ab. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich das Ziel gesetzt, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen und damit ihren Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens von Paris nachzukommen. Der europäische Grüne Deal ist die Strategie, mit der die EU ihr Ziel für 2050 erreichen will. […] Der europäische Grüne Deal ist ein Paket politischer Initiativen, mit dem die EU auf den Weg gebracht werden soll, einen grünen Wandel zu vollziehen, um schließlich ihr Ziel zu erreichen, bis 2050 klimaneutral zu werden. Der Grüne Deal unterstützt diesen Wandel hin zu einer gerechten und prosperierenden Gesellschaft mit einer modernen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft.“

Der europäische Grüne Deal wurde im Dezember 2019 von der EU-Kommission ins Leben gerufen. Seitdem wurden in seinem Rahmen Strategien für eine Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe, gerade auch in der Landwirtschaft, gegen den Verlust von Wäldern, zu Fragen des Verkehrs, zu Klimazielen und zur Verringerung der Emissionen von Treibhausgasen, zur Verbesserung der biologischen Vielfalt, zur nachhaltigen Nutzung von Chemikalien und Batterien oder zur Bildung für nachhaltige Entwicklung diskutiert und Maßnahmen beschlossen.

Politik in der EU ist immer eine Frage des Ausgleichs der Interessen, Interessen der einzelnen Staaten ebenso wie verschiedener Interessensverbände. Auch der europäische Grüne Deal macht da keine Ausnahme und er ist kein idealistisches Vorhaben um dem Umweltschutz zum Sieg auf der ganzen Linie zu verhelfen. Sein Leitbild ist ein Wandel zu „einer gerechteren und prosperierenden Gesellschaft mit einer modernen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft“. Die Meinungen darüber, was darunter im Detail zu verstehen ist, gehen entsprechend der jeweiligen Interessen auseinander.

In der notwendigen Diskussion der Vorschläge, soweit sie in den Medien geführt wird, werden häufig Einzelinteressen überbetont. Und weil sie nie vollumfänglich berücksichtigt werden, ist jeder Vorschlag schlecht. Konstruktive Kritik findet dagegen meist nur im Stillen statt. Die Folge: Beim Bürger entsteht der Eindruck, dass die ganze Strategie, ja sogar die EU als Ganzes schlecht sei. Politiker, die die Schuld an allen Problemen nach Berlin oder Brüssel schieben und eigene Verantwortung selbst dann leugnen, wenn sie auf allen politischen Ebenen für die Regeln gestimmt haben, die sie jetzt lautstark kritisieren, verstärken diese fatale Tendenz. Am Ende erstarken die politischen Kräfte, die jede Veränderung bekämpfen statt sie zu gestalten.

Eine soziale und ökologische Weiterentwicklung von Gesellschaft und Wirtschaft ist ein Ziel, für das sich der BUND Naturschutz einsetzt. Die Verhandlungen zu den verschiedenen EU-Richtlinien und -Verordnungen, die sich auf den europäischen Grünen Deal beziehen, zeigen, dass dieses Ziel verfolgt werden kann, ohne Wohlstand und wirtschaftlichen Erfolg aus den Augen zu verlieren. Sie zeigen aber auch, wie groß die Gefahr ist, dass schon erreichte Fortschritte wieder kassiert werden. Kompromissbereitschaft aller Seiten ist dabei Voraussetzung, Maximalforderungen und unsachliche Argumentationen helfen nicht. Gerade im Vorfeld der Wahlen zum europäischen Parlament wäre es vielmehr zu wünschen, Ziel und Strategien des Grünen Deal als gemeinsame Chance einer guten Zukunft für uns und unsere Kinder und Enkel zu begreifen und unsere Kräfte zu bündeln, um das Beste daraus zu machen.

Der BUND Naturschutz ist besorgt, dass die guten Ansätze des europäischen Grünen Deal in der mühsamen Abstimmung zwischen europäischem Parlament, EU-Kommission und Ministerrat aufgeweicht werden oder ganz auf der Strecke bleiben. Das drohende Aus für das Renaturierungsgesetz, das sich unmittelbar auf den Grünen Deal beruft und vom europäischen Parlament bereits verabschiedet wurde, ist nur das jüngste Beispiel hierfür.

Der BUND Naturschutz bittet Sie daher: Gehen Sie zur Wahl und stärken Sie die politischen Kräfte in Europa, die sich für den Zusammenhalt und die soziale und ökologische Weiterentwicklung einsetzen. Überlassen Sie das Steuer nicht denjenigen, denen nur ein „weiter wie bisher“ oder gar ein „ohne EU wäre alles besser“ als Antwort auf die anstehenden Herausforderungen einfällt. Zeigen Sie, dass Sie sich ein demokratisches Europa wünschen.

Zitate aus: Europäischer Rat / Rat der Europäischen Union, Ein europäischer Grüner Deal. www.consilium.europa.eu/de/policies/green-deal/