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Abschussgenehmigung für den Wolf

Am Montag, den 17.01.2022 hat die Regierung von Oberbayern per Allgemeinverfügung einen Wolfsrüden zum Abschuss freigegeben - er wäre damit der erste in Bayern geschossene Wolf seit 140 Jahren!

19.01.2022

Der BUND Naturschutz wird gegen diese Allgemeinverfügung klagen, denn wir halten die Entnahmebegründung für nicht haltbar. Der betroffene Wolf stellt keine Gefahr für Menschen dar, da er sich nicht abnorm verhalten hat. Er hat nicht die Nähe des Menschen gesucht, sondern nur leicht zu erlangende Beute.

Vielmehr ist es daher wichtig, dass Weidetierhalter beim notwendigen Herdenschutz beraten und noch besser finanziell unterstützt werden.

Die Allgemeinverfügung hält der BUND Naturschutz für nicht mit Natur- und Artenschutzrecht vereinbar.

Den vollständigen Artikel können Sie hier lesen: Der Wolf im Chiemgau