Abschussgenehmigung für den Wolf
Der BUND Naturschutz wird gegen diese Allgemeinverfügung klagen, denn wir halten die Entnahmebegründung für nicht haltbar. Der betroffene Wolf stellt keine Gefahr für Menschen dar, da er sich nicht abnorm verhalten hat. Er hat nicht die Nähe des Menschen gesucht, sondern nur leicht zu erlangende Beute.
Vielmehr ist es daher wichtig, dass Weidetierhalter beim notwendigen Herdenschutz beraten und noch besser finanziell unterstützt werden.
Die Allgemeinverfügung hält der BUND Naturschutz für nicht mit Natur- und Artenschutzrecht vereinbar.
Den vollständigen Artikel können Sie hier lesen: Der Wolf im Chiemgau