Zur Startseite

Was wir tun können

Natur & Garten

Wir über uns

Earth Hour 2026

Am Samstag, den 28. März 2026 gehen um 20.30 h vielerorts für eine Stunde die Lichter aus: Mit ihrer Beteiligung an der diesjährigen Earth Hour setzen Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen weltweit ein Zeichen gegen die Lichtverschmutzung und für den Schutz der Nacht. Das ist dringend notwendig, denn auch bei uns wird die Nacht nicht mehr so dunkel, wie dies für nachtaktive Insekten, Zugvögel aber auch unsere Gesundheit wichtig wäre.

Am Samstag, den 28. März 2026 gehen um 20.30 h vielerorts für eine Stunde die Lichter aus: Hunderte deutsche Städte, viele Unternehmen und zehntausende Menschen machen jedes Jahr bei der Earth Hour mit. Sie setzen damit ein Zeichen gegen die Lichtverschmutzung und für den Schutz der Nacht. Aus unserem Landkreis haben die Stadt Tittmoning und die Stadt Traunreut ihre Teilnahme angemeldet: In Tittmoning wird die Burg nicht angestrahlt, in Traunreut wird am Rathaus, der Stadtbücherei, dem Glockenturm der katholischen Kirche und am Kreuz und Kirchturm der Evangelischen Kirche die Beleuchtung abgeschaltet.

Leider beteiligen sich keine Firmen aus dem Landkreis – dabei tragen Industrie, Handel und Gewerbe in hohem Maß zur Lichtverschmutzung bei. Durch die Nutzung von LED für beleuchtete Außenwerbung und Beleuchtung von Außenflächen ist Licht zu einem Werbeträger mit billigen Betriebskosten geworden. Gewerbegebiete und insbesondere Sondergebiete für Einzelhandel leuchten auch lange nach Geschäftsschluss weithin sichtbar durch die Nacht. Dies trägt wesentlich dazu bei, dass sich in den letzten zwei Jahrzehnten die Lichtglocken nicht nur in städtischen Ballungsräumen, sondern auch über Marktflecken und Kleinstädten des ländlichen Raums wesentlich verstärkt haben.

Wer heute auch in unserem Landkreis in der Dunkelheit aus seinem Wohnort hinaus wandert, muss feststellen, dass die Nacht auch bei Neumond nicht mehr richtig dunkel ist. Es sind deutlich weniger Sterne zu sehen als noch vor 20 Jahren. Dafür zieht sich das Streulicht unserer künstlichen Beleuchtung fast über den gesamten Horizont .

Der Schutz der Nacht ist seit vielen Jahren ein wichtiges Anliegen des BUND Naturschutz. Die zunehmende künstliche Beleuchtung hat vielfältige schädliche Auswirkungen, z. B. auf nachtaktive Insekten, auf den Vogelzug und auch auf die menschliche Erholung und Gesundheit. Lesen Sie dazu mehr auf unserer Seite „Todesfalle Licht“.

Dabei stellt das Bundesamt für Naturschutz in seinem Leitfaden fest: „Künstliches Licht verursacht nachteilige Auswirkungen auf Flora und Fauna sowie auf den Menschen. Zum Schutz vor diesen Auswirkungen bestehen, zumindest in Teilen, rechtliche Pflichten. Derzeit genügen Außenbeleuchtungen nur selten diesen Anforderungen, weil die durch Lichtimmissionen hervorgerufenen Beeinträchtigungen in der Öffentlichkeit kaum bekannt sind und daher häufig unbeachtet bleiben.“ Es ist also, wie in vielen Fällen, weniger ein Defizit in der Setzung, sondern ein Defizit in der Umsetzung der Rechtsnormen festzustellen.

Die Kreisgruppe Traunstein begrüßt die Beteiligung von Tittmoning und Traunreut und bedauert, dass sich die Stadt Traunstein anders als in früheren Jahren bislang nicht zu einer Teilnahme entschließen konnte. Es sollte aber nicht bei diesem symbolischen Akt bleiben:

Der BUND Naturschutz fordert die Kommunen im Landkreis auf, bei der Genehmigung von beleuchteter Außenwerbung und bei der Baugenehmigung für Objekte von Einzelhandel und Gewerbe die Einschaltzeit der Beleuchtung von Außenflächen, insbesondere Parkplätzen und Verkehrsflächen, an die jeweilige Geschäftszeit angepasst zu beschränken. Dies gilt vor allem für die Beleuchtung von Parkplätzen, die außerhalb der Geschäftszeit abgeschrankt oder abgesperrt sind. Er fordert die Kommunen ferner auf, bei der Genehmigung von Beleuchtungen bzw. der Planung kommunaler Beleuchtungsanlagen den Handlungsempfehlungen des Bundesamtes für Naturschutz in dessen „Leitfaden zur Neugestaltung und Umrüstung von Außenbeleuchtungsanlagen“1 zu folgen.
 

Der §41a (1), Satz1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) spricht diese Anlagen explizit an: „... Außenbeleuchtungen baulicher Anlagen und Grundstücke sowie beleuchtete oder lichtemittierende Werbeanlangen sind technisch und konstruktiv so anzubringen, mit Leuchtmitteln zu versehen und so zu betreiben, dass Tiere und Pflanzen wild lebender Arten vor nachteiligen Auswirkungen durch Lichtimmissionen geschützt sind ...“. Dieser Schutz tritt aber erst mit dem Erlass einer Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 4d BNatSchG in Kraft. Diese ist seit Jahren überfällig und vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit unverzüglich und entsprechend den Vorgaben gemäß §54 (4d) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu erlassen, damit der durch §41a BNatSchG beabsichtigte Schutz von Tieren und Pflanzen vor nachteiligen Auswirkungen von Beleuchtungen Gesetzeskraft erlangt.

Auch im Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) gelten seit 2019 neue Vorschriften:
Art. 11a Himmelstrahler und Beleuchtungsanlagen
(1) Eingriffe in die Insektenfauna durch künstliche Beleuchtung im Außenbereich sind zu vermeiden.
(2) Himmelstrahler und Einrichtungen mit ähnlicher Wirkung sind unzulässig.
(3) Beim Aufstellen von Beleuchtungsanlagen im Außenbereich müssen die Auswirkungen auf die Insektenfauna, insbesondere deren Beeinträchtigung und Schädigung, überprüft und die Ziele des Artenschutzes berücksichtigt werden.
(4) Beleuchtungen in unmittelbarer Nähe von geschützten Landschaftsbestandteilen und Biotopen sind nur in Ausnahmefällen von der zuständigen Behörde oder mit deren Einvernehmen zu genehmigen.

Bayerisches Immissionsschutzgesetz (BayImSchG) 

Art. 9 Vermeidbare Lichtemissionen
(1) Nach 23 Uhr und bis zur Morgendämmerung ist es verboten, die Fassaden baulicher Anlagen der öffentlichen Hand zu beleuchten, soweit das nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit erforderlich oder durch oder auf Grund Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist.
(2) Im Außenbereich nach § 35 des Baugesetzbuchs sind beleuchtete oder lichtemittierende Werbeanlagen verboten. Die Gemeinde kann bis längstens 23 Uhr Ausnahmen von Satz 1 zulassen für
1. Gaststätten und
2. zulässigerweise errichtete Gewerbebetriebe an der Stätte der Leistung, soweit dafür in Abwägung mit dem Gebot der Emissionsvermeidung ein erhebliches Bedürfnis besteht
 

Wir alle sollten die Earth Hour 2026 zum Anlass nehmen, unser Umfeld kritisch zu überprüfen: Ist die Außenbeleuchtung an Haus und Hof so gestaltet, dass sie nur nach unten auf den Weg und nicht nach oben in die Nacht strahlen und die Einschaltzeit über Dämmerungs- und Näherungsschalter automatisiert begrenzt? Wenn nicht, überlegen Sie sich, ob Sie nicht in eine Verbesserung investieren können. Die nachtaktiven Insekten, die Zugvögel und letztlich unser aller Gesundheit danken es Ihnen.

Und wenn Sie der Earth Hour für Sich etwas Positives abgewinnen wollen: Machen Sie bei sich zu Hause für eine Stunde das Licht aus und laden Sie Ihre Familie und Freunde zu einem Candlelight Dinner bei Kerzenschein ein.