Earth Hour 2026

Am Samstag, den 28. März 2026 gehen um 20.30 h vielerorts für eine Stunde die Lichter aus: Mit ihrer Beteiligung an der diesjährigen Earth Hour setzen Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen weltweit ein Zeichen gegen die Lichtverschmutzung und für den Schutz der Nacht. Das ist dringend notwendig, denn auch bei uns wird die Nacht nicht mehr so dunkel, wie dies für nachtaktive Insekten, Zugvögel aber auch unsere Gesundheit wichtig wäre.
Am Samstag, den 28. März 2026 gehen um 20.30 h vielerorts für eine Stunde die Lichter aus: Hunderte deutsche Städte, viele Unternehmen und zehntausende Menschen machen jedes Jahr bei der Earth Hour mit. Sie setzen damit ein Zeichen gegen die Lichtverschmutzung und für den Schutz der Nacht. Aus unserem Landkreis haben die Stadt Tittmoning und die Stadt Traunreut ihre Teilnahme angemeldet: In Tittmoning wird die Burg nicht angestrahlt, in Traunreut wird am Rathaus, der Stadtbücherei, dem Glockenturm der katholischen Kirche und am Kreuz und Kirchturm der Evangelischen Kirche die Beleuchtung abgeschaltet.
Leider beteiligen sich keine Firmen aus dem Landkreis – dabei tragen Industrie, Handel und Gewerbe in hohem Maß zur Lichtverschmutzung bei. Durch die Nutzung von LED für beleuchtete Außenwerbung und Beleuchtung von Außenflächen ist Licht zu einem Werbeträger mit billigen Betriebskosten geworden. Gewerbegebiete und insbesondere Sondergebiete für Einzelhandel leuchten auch lange nach Geschäftsschluss weithin sichtbar durch die Nacht. Dies trägt wesentlich dazu bei, dass sich in den letzten zwei Jahrzehnten die Lichtglocken nicht nur in städtischen Ballungsräumen, sondern auch über Marktflecken und Kleinstädten des ländlichen Raums wesentlich verstärkt haben.
Wer heute auch in unserem Landkreis in der Dunkelheit aus seinem Wohnort hinaus wandert, muss feststellen, dass die Nacht auch bei Neumond nicht mehr richtig dunkel ist. Es sind deutlich weniger Sterne zu sehen als noch vor 20 Jahren. Dafür zieht sich das Streulicht unserer künstlichen Beleuchtung fast über den gesamten Horizont .
Der Schutz der Nacht ist seit vielen Jahren ein wichtiges Anliegen des BUND Naturschutz. Die zunehmende künstliche Beleuchtung hat vielfältige schädliche Auswirkungen, z. B. auf nachtaktive Insekten, auf den Vogelzug und auch auf die menschliche Erholung und Gesundheit. Lesen Sie dazu mehr auf unserer Seite „Todesfalle Licht“.
Dabei stellt das Bundesamt für Naturschutz in seinem Leitfaden fest: „Künstliches Licht verursacht nachteilige Auswirkungen auf Flora und Fauna sowie auf den Menschen. Zum Schutz vor diesen Auswirkungen bestehen, zumindest in Teilen, rechtliche Pflichten. Derzeit genügen Außenbeleuchtungen nur selten diesen Anforderungen, weil die durch Lichtimmissionen hervorgerufenen Beeinträchtigungen in der Öffentlichkeit kaum bekannt sind und daher häufig unbeachtet bleiben.“ Es ist also, wie in vielen Fällen, weniger ein Defizit in der Setzung, sondern ein Defizit in der Umsetzung der Rechtsnormen festzustellen.
Die Kreisgruppe Traunstein begrüßt die Beteiligung von Tittmoning und Traunreut und bedauert, dass sich die Stadt Traunstein anders als in früheren Jahren bislang nicht zu einer Teilnahme entschließen konnte. Es sollte aber nicht bei diesem symbolischen Akt bleiben:
Der BUND Naturschutz fordert die Kommunen im Landkreis auf, bei der Genehmigung von beleuchteter Außenwerbung und bei der Baugenehmigung für Objekte von Einzelhandel und Gewerbe die Einschaltzeit der Beleuchtung von Außenflächen, insbesondere Parkplätzen und Verkehrsflächen, an die jeweilige Geschäftszeit angepasst zu beschränken. Dies gilt vor allem für die Beleuchtung von Parkplätzen, die außerhalb der Geschäftszeit abgeschrankt oder abgesperrt sind. Er fordert die Kommunen ferner auf, bei der Genehmigung von Beleuchtungen bzw. der Planung kommunaler Beleuchtungsanlagen den Handlungsempfehlungen des Bundesamtes für Naturschutz in dessen „Leitfaden zur Neugestaltung und Umrüstung von Außenbeleuchtungsanlagen“1 zu folgen.
Der §41a (1), Satz1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) spricht diese Anlagen explizit an: „... Außenbeleuchtungen baulicher Anlagen und Grundstücke sowie beleuchtete oder lichtemittierende Werbeanlangen sind technisch und konstruktiv so anzubringen, mit Leuchtmitteln zu versehen und so zu betreiben, dass Tiere und Pflanzen wild lebender Arten vor nachteiligen Auswirkungen durch Lichtimmissionen geschützt sind ...“. Dieser Schutz tritt aber erst mit dem Erlass einer Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 4d BNatSchG in Kraft. Diese ist seit Jahren überfällig und vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit unverzüglich und entsprechend den Vorgaben gemäß §54 (4d) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu erlassen, damit der durch §41a BNatSchG beabsichtigte Schutz von Tieren und Pflanzen vor nachteiligen Auswirkungen von Beleuchtungen Gesetzeskraft erlangt.
Auch im Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) gelten seit 2019 neue Vorschriften:
Art. 11a Himmelstrahler und Beleuchtungsanlagen
(1) Eingriffe in die Insektenfauna durch künstliche Beleuchtung im Außenbereich sind zu vermeiden.
(2) Himmelstrahler und Einrichtungen mit ähnlicher Wirkung sind unzulässig.
(3) Beim Aufstellen von Beleuchtungsanlagen im Außenbereich müssen die Auswirkungen auf die Insektenfauna, insbesondere deren Beeinträchtigung und Schädigung, überprüft und die Ziele des Artenschutzes berücksichtigt werden.
(4) Beleuchtungen in unmittelbarer Nähe von geschützten Landschaftsbestandteilen und Biotopen sind nur in Ausnahmefällen von der zuständigen Behörde oder mit deren Einvernehmen zu genehmigen.
Bayerisches Immissionsschutzgesetz (BayImSchG)
Art. 9 Vermeidbare Lichtemissionen
(1) Nach 23 Uhr und bis zur Morgendämmerung ist es verboten, die Fassaden baulicher Anlagen der öffentlichen Hand zu beleuchten, soweit das nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit erforderlich oder durch oder auf Grund Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist.
(2) Im Außenbereich nach § 35 des Baugesetzbuchs sind beleuchtete oder lichtemittierende Werbeanlagen verboten. Die Gemeinde kann bis längstens 23 Uhr Ausnahmen von Satz 1 zulassen für
1. Gaststätten und
2. zulässigerweise errichtete Gewerbebetriebe an der Stätte der Leistung, soweit dafür in Abwägung mit dem Gebot der Emissionsvermeidung ein erhebliches Bedürfnis besteht
Wir alle sollten die Earth Hour 2026 zum Anlass nehmen, unser Umfeld kritisch zu überprüfen: Ist die Außenbeleuchtung an Haus und Hof so gestaltet, dass sie nur nach unten auf den Weg und nicht nach oben in die Nacht strahlen und die Einschaltzeit über Dämmerungs- und Näherungsschalter automatisiert begrenzt? Wenn nicht, überlegen Sie sich, ob Sie nicht in eine Verbesserung investieren können. Die nachtaktiven Insekten, die Zugvögel und letztlich unser aller Gesundheit danken es Ihnen.
Und wenn Sie der Earth Hour für Sich etwas Positives abgewinnen wollen: Machen Sie bei sich zu Hause für eine Stunde das Licht aus und laden Sie Ihre Familie und Freunde zu einem Candlelight Dinner bei Kerzenschein ein.
Todesfalle Licht – BN bittet Kommunen und Bevölkerung um Unterstützung der „earth NIGHT“
Wenigstens eine dunkle Nacht im Jahr – dafür setzt sich die Initiative „earth NIGHT“ ein. Am Dienstag, den 7. September 2021 (Neumond) ruft die Initiative dazu auf, ab 22 Uhr das Licht zu reduzieren oder abzuschalten. Der BUND Naturschutz unterstützt die Aktion und bittet Kommunen und Bevölkerung, sich daran zu beteiligen!
Lichtverschmutzung ist für den Arten-Rückgang mitverantwortlich. Wenn es Nacht wird, kämpfen viele Insekten ums Überleben. Straßenlampen, Autoscheinwerfer, Leuchtreklame, Flutlichter auf Parkplätzen, Tankstellen und Sportanlagen, Strahler auf Baustellen, Gewerbeflächen und Baudenkmäler – für nachtaktive Insekten können solche Lichtquellen zu Todesfallen werden, denn sie führen zum Zusammenbruch ihres angeborenen Orientierungsvermögens. Um das große Insektensterben aufzuhalten fordert der BUND Naturschutz zusammen mit den „Paten der Nacht“, die Initiatoren dieser bundesweiten Aktion, die sich ehrenamtlich für die Eindämmung der Lichtverschmutzung einsetzen, ein Umdenken bei künstlichen Lichtquellen.
Von den in Deutschland vorkommenden Insektenarten sind etwa 70 Prozent nachtaktiv. Viele davon sind bereits in ihrem Bestand gefährdet. Es ist höchste Zeit, um auf Beleuchtungsalternativen umzusteigen, die Beleuchtungsdauer zu verkürzen oder in bestimmten Fällen ganz auf nächtliche Beleuchtung zu verzichten. Leider haben noch nicht alle Kommunen die Vorgaben des Volksbegehrens Artenvielfalt umgesetzt, dass Bauten der öffentlichen Hand zwischen 23 Uhr und der Morgendämmerung nur noch in Ausnahmefällen beleuchtet werden dürfen. Wir fordern alle Kommunen auf, das umzusetzen und unnötige Beleuchtung wo immer es geht dauerhaft abzuschalten.
Hintergrund
Das Problem vieler nachtaktiver Insekten: Sie sehen noch bei unglaublich geringen Lichtstärken und fühlen sich vom Licht angezogen. Nachtaktive Schmetterlinge können beispielsweise auch den ultravioletten Teil des Lichtspektrums wahrnehmen. Sie reagieren am stärksten auf Licht, das der Mensch gerade noch als violett wahrnimmt, aber auch auf kurzwellige UV-Strahlen, die für uns schon unsichtbar sind. Viele Lampen, die neben dem sichtbaren auch dieses UV-Licht ausstrahlen, ziehen deshalb Nachtfalter und andere Nachtinsekten besonders stark an und locken sie in riesigen Scharen aus ihren eigentlichen Lebensräumen heraus.
Das Fatale: Haben Insekten eine künstliche Lichtquelle entdeckt,umfliegen sie sie bis zur völligen Erschöpfung oder sie kollidieren mit der Lampe, werden angesengt und verletzen sich dabei tödlich. Wer vor Erschöpfung zusammengebrochen ist, fällt oft seinen Fressfeinden zum Opfer. Nachtjäger wie Spitzmäuse, Igel, Kröten, Laufkäfer und Spinnen haben mit den erschöpften Insekten leichtes Spiel. Bei Tagesanbruch räumen dann die Vögel unter den noch immer erstarrt verharrenden Insekten auf, die sich an Hauswänden ausruhen oder am Boden liegen. Ganze Insektenpopulationen können so in der Stadt in kurzer Zeit zusammenbrechen. Das Massensterben der zum Licht gelockten Tiere kann nicht wettgemacht werden. Selbst scheinbar naturnahe Lebensräume in der Stadt verarmen so.
Deshalb war ein Ziel des Volksbegehrens Artenvielfalt, die Lichtbelastung zu reduzieren. Seit 1. August 2019 gelten neue Vorschriften zur Beleuchtung von Gebäuden und im Außenbereich. Diese wurden jedoch noch nicht überall in Bayern umgesetzt.
Insektensterben durch Lichtverschmutzung mit einigen Maßnahmen Einhalt gebieten
- Notwendigkeit der Beleuchtung abklären
Nicht jede nächtliche Beleuchtung im öffentlichen Raum ist wirklich notwendig. Bei baulichen Veränderungen sollten unnötig gewordene Beleuchtungen rückgebaut werden. - Technische Maßnahmen
Leuchtkörper sollten so abgeschirmt werden, dass das Licht nur dorthin gelangt, wo auch etwas beleuchtet werden muss. Wünschenswert sind vor allem Leuchten mit einem begrenzten Abstrahlwinkel. Objekte sollten nur so stark wie wirklich nötig beleuchtet werden. Mit einer gedämpften Beleuchtung lässt sich oft eine bessere Wirkung erzielen.
Zudem sollten Leuchtkörper verwendet werden, die einen möglichst geringen Anteil an kurzwelligem Licht aussenden. Die deutlich geringste Anlockwirkung zeigen warmweiße LED-Lampen. Sie lockten nur etwa 1/8 so viele Insekten an wie die gängigsten Metalldampflampen an. - Ausrichtung und Platzierung der Leuchten
Jede Leuchte sollte grundsätzlich zum Boden hin gerichtet sein. Vor allem Straßenleuchten sollten so platziert werden, dass sie nicht in die Umgebung oder in ökologisch sensible Räume strahlen. - Zeitliche Begrenzung
Beim umweltgerechten Betrieb von Beleuchtungen sind Zeitschaltungen gefragt. Nicht jede Laterne und jeder Scheinwerfer muss die ganze Nacht an sein. Einige Kommunen in Bayern haben bereits damit begonnen, nach Mitternacht die Straßenbeleuchtung abzuschalten oder zu reduzieren. Auf Sportplätzen sollte das Flutlicht erst kurz vor dem Spiel ein- und danach sofort wieder ausgeschaltet werden. In ökologisch sensiblen Gebieten sollte die Beleuchtung nach 22 Uhr vollständig abgeschaltet werden, vorausgesetzt, die Sicherheitsbestimmungen erlauben eine solche Maßnahme. - Zusätzliche Maßnahmen
Es sollen nur Leuchten zum Einsatz gelangen, die eine Abdichtung gegen das Eindringen von Insekten und Spinnen aufweisen. Falls der Boden stark beleuchtet wird, soll darauf geachtet werden, dass dieser keinen hellen oder gar reflektierenden Farbton hat.
„Die Festbeleuchtung in den Orts- und Stadtkernen kann mit diesen insektenfreundlichen Lampen und Beleuchtungsvorschlägen ohne Sicherheitskompromisse reduziert werden und spart darüber hinaus kostbare Energie ein“, erklärt Prof. Dr. Kai Frobel (BN-Ansprechpartner für Natur und Landschaft). „Zusätzlich könnte darüber nachgedacht werden, bei Baudenkmälern, Flussbrücken, oder anderen landschaftlichen Attraktionen die Effektbeleuchtung auf Sonn- und Feiertage zu begrenzen.“











